Siemens & Halske A.g.

År: 1914

Forlag: Meisenbach Riffarth & Co.

Sted: Berlin-Schöneberg

Sider: 247

UDK: 061.5(43) Sie

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Side af 272 Forrige Næste
Einleitung wurde im Jahre 1872 von dem Gründer der Firma Dr. Werner Siemens durch Stiftung einer Summe von 142500 Mark ins Leben gerufen. Zu ihrem Vermögen haben weder Beamte noch Arbeiter jemals einen Beitrag geleistet, vielmehr ist das Vermögen der Kasse lediglich aus weiteren Stiftungen der Familie von Siemens und den laufenden Beiträgen der Firma entstanden. So wurde zum fünfzigjährigen Jubiläum der Gesellschaft Siemens & Halske eine Million Mark von der Familie von Siemens gestiftet. Die laufenden Beiträge von Seiten der Gesellschaft betragen zur Zeit: für jeden mindestens 1 Jahr in den Betrieben be- schäftigten Beamten.........................60 Mark für jede solche Beamtin..............................36 ,, für jeden solchen Arbeiter............................30 ,, für jede solche Arbeiterin...........................18 ,, Im Jahre 1903 wurde vom Kapital der Kasse der Anteil, der auf die Beamten und Arbeiter der neu gegründeten Siemens-Schuckertwerke entfiel, abgezweigt und mit dem Vermögen der Arbeiterpensionskasse der E. A. vorm. Schlickert & Co., Nürnberg zu einer Arbeiter- und Beamten-Pensions-, Witwen- und Waisenkasse der Siemens-Schuckertwerke vereinigt. Das Ver- mögen beider Kassen zusammen betrug Ende 1913 12741165,94 M. Die Leistungen der Pensionskassen bestehen in lebenslänglichen Renten, ferner in Witwenrenten, die bis zur Wiederverheiratung, sonst lebens- länglich gezahlt werden, und in Waisengeldern, die mindestens bis zum 14. Lebensjahre, unter Umständen aber auch noch weiter gewährt werden, endlich in einmaligen besonderen Unterstützungen. Die Möglichkeit des Pensionsbezuges beginnt nach 10 jähriger Dienstzeit, bei Betriebsunfällen auch schon früher. Die Pensionen steigen für Beamte von 540 Mark nach lOjähriger Dienstzeit bis zu 1800 Mark nach 35 jähriger Dienstzeit, für Beamtinnen von 324 Mark bis zu 1080 Mark, für Arbeiter von 270 Mark bis zu 900 Mark, für Arbeiterinnen von 162 Mark bis zu 540 Mark. In den 41 Jahren des Bestehens der Pensionskasse wurden auf diese Weise insgesamt etwa 6’4 Millionen Mark ausgezahlt, davon im Jahre 1913 etwa 620000 Mark. Zur Zeit schweben Beratungen über die neue Gestaltung die der Pensionskasse mit Rücksicht auf die reichsgesetzliche Angestellten- versicherung zu geben ist. Erkrankten Arbeitern werden in Form laufender oder einmaliger Unter- stützungen Zuschüsse zum gesetzlichen Krankengeld gewährt. Auch bei Krankheiten in den Familien der Arbeiter, bei Todesfällen und in sonstigen Fällen besonderer Not werden solche Beihilfen geleistet. 24