ForsideBøgerGartentechnik Und Gartenkunst

Gartentechnik Und Gartenkunst

Forfatter: Franz Sales Meyer, Friedrich Ries

År: 1911

Forlag: Carl Scholtze Verlag

Sted: Leipzig

Sider: 744

UDK: 635.2

Mit 490 Abbildungen Und Plänen Sowie 8 Tafeln In Farbendruck

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118 Abschnitt II Abb. 53. Orangerie des Gartens zu Versailles. Ficus Carica. Feigenbaum. Jasminum officinale. Ächter Jasmin. Laurus nobilis. Lorbeer. Myrtus communis. Myrte. Nerium odorum. Indische Lorbeerrose. Nerium Oleander. Europäische Lorbeerrose. Pandanus utilis. Nutzbarer Schraubenbaum. Philodendron bipinnatifidum. Doppelt gefiedertes Philodendron. Philodendron pertusum. Durchbrochenes Philodendron, Pittosporum Tobira. Chinesischer KJebsame. Punica Granatum. Granatbaum. Ruscus aculeatus. Mäusedorn. Skimmia japonica. Japanische Skimmie. Skimmia oblata. Breitlaubige Skimmie. Viburnum Tinus (Laurus Tinus). Lorbeer-Schneeball. 19. Rabattenpflanzen. Die Rabatte im Sinne der alten Gärten, bepflanzt mit Stauden und Sommergewächsen in bunter Zusammenstellung, ist heute so ziemlich außer Mode. Bandartige Beete sind ja auch in den neuen Gärten vorhanden, als Saum von Parterreanlagen, Rosarien usw.; sie werden aber meist einheitlich wie Florbeete bepflanzt, wobei der Bestand zwei oder mehrere Male im Jahr wechselt, während auf der wildbepflanzten Rabatte der Pflanzenwechsel im einzelnen vorgenommen wird, wie es gerade durch Unschönwerden gewisser Pflanzen nötig fällt. Man hat einen Ersatz der wildbepflanzten Rabatte darin gefunden, daß man vor längeren Gehölzzügen eine zusammenhängende Vorpflanzung mit bewegtem Rand und wechselnder Breite anordnet und diese streifenartigen Beete in buntem Wechsel bepflanzt. Die größeren Stauden kommen nach hinten, die kleineren nach vorn. Zwischen den Stauden finden passende Sommergewächse Platz. Auch Miniaturgehölze, wie Fuchsia gracilis und ähnliches können mit eingereiht werden. Viele der hierher zu rechnenden Pflanzen sind bereits aufgezählt als zur Einzel- und Truppstellung geeignet (Artikel 8, Seite 97) und als schattenertragende Stauden (Artikel 14, b und c, Seite 112). Was also nachstehend noch aufgeführt wird, ist demnach eine Ergänzung.