Die Wege
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b) Geschlossene Bauweise mit Vorgärten.
Bäume 1. Größe 2. Größe 3. Größe 4. Größe
Längsabstand in der Reihe 12 10 8 5
Querabstand (Weite der Allee) 12 10 8 6
Abstand von den Vorgärten 6 5 4 3
Abstand vom Bord 1 1 1 0,5
Bürgersteigbreite 7 6 5 3,5
Fahrdammbreite 10 8 6 5
Gesamtbreite 24 20 16 12
c) Offene (villenartige) Bauweise.
Bäume 1. Größe 2. Größe 3. Größe 4. Größe
Längsabstand in der Reihe 9 7 6 4,5
Querabstand (Weite der Allee) . . . . . 16 12 9 6
Abstand von den Vorgärten 8 6 4,5 3
Abstand vom Bord 1 1 0,75 0,5
Bürgersteigbreite 9 7 5,25 3,5
Fahrdammbreite 14 10 7,5 5
Gesamtbreite 32 24 18 12
d) Freigelegene Straßen (Promenaden, Platzstraßen usw.)
Bäume 1. Größe 2. Größe 3. Größe 4. Größe
Längsabstand in der Reihe 8 7 6
Querabstand (Weite der Allee) 10 9 7
Abstand vom Bord 1 1 1
Breite der Insel mit zwei Reihen 12 11 9
Breite der Insel mit drei Reihen .... 22 20 16
Fahrdammbreite 8 7 5
Nach diesen Tabellen lassen sich für jeden Fall die Grundrisse und Querprofile aufzeichnen, wie Abb. 85 es für den mit einem * bezeichneten Fall beispielsweise darstellt.
Nach den obigen Tabellen muß eine Straße wenigstens 12 m breit sein, wenn sie mit einer Doppelreihe von Bäumen bepflanzt werden soll. Wo die Straßenbreite zur Anpflanzung einer Doppelreihe nicht ausreicht, kann, wenn es gewünscht wird, die sonnigste Seite der Straße mit einer einfachen Baumreihe versehen werden. Nach Tabelle a) müßte für zwei Reihen die Straße wenigstens 15 m breit sein. Wird sie nur einseitig und einreihig mit Bäumen vierter Größe bepflanzt und gibt man dem bepflanzten Bürgersteig 4,5 m, dem unbepflanzten 3 m, dem Fahrdamm 5,5 m Breite, so erhält man eine Gesamtstraßenbreite von 13 m.
Bezüglich der unter d) genannten Straßen wird häufig eine Abweichung vom Schema insofern nötig fallen, als auch größere Abstände der Reihen unter sich (Querabstände) verlangt werden, wenn großer Fuhrwerkverkehr, Straßenbahnen und ähnliches einen außergewöhnlich breiten Fahrdamm bedingen.
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