Künstliche Gartenzutaten
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Abb. 320. Hausgarten mit Einfriedigung aus Holz. Gartenarchitekt J. P. Großmann, Berlin.
Für städtische Schmuckplätze und öffentliche Gärten, die man nicht mit hohen oder mittelhohen Gittern, aber auch nicht bloß mit niedrigen Einfassungen umgeben will, kommen in Betracht die
Einfriedigungen von Brüstungshöhe (0,8 bis 1,2 m). Man sieht in diesem Fall meist von steinernen Pfosten, je nach Umständen auch von Einfassungsplatten, ab, befestigt die eisernen Ständer in Steinoder Betonklötzen oder keilt sie nur wie Holzpfosten mit Steinschroppen im Boden fest. Eine Art Mittelding bildet die. sogenannte Verankerung; die Ständer werden am unteren Ende gabelförmig gestaltet oder mit Kreuzarmenversehen, was einen besseren Halt im Boden sichert (Abb.313 du.e). Nicht unzweckmäßig ist das Feststampfen des Betons im Mantel eines Tonrohres (Abb. 313c). Man kann in diesem Falle, wenn man will, den oberen Rand auch sichtbar lassen. Vergl. auch Abb. 315)
Als Material für die Vergitterungen dient im allgemeinen wieder Schmiedeeisen. (Gußeisen ist wegen seiner geringen Festigkeit gegen Stoß längst außer Gebrauch.) Während die hohen und mittelhohen Gitter aus Schmiedeeisen in der Werkstätte des Schlossers gefertigt werden, so verbleibt diesem hinsichtlich der Brüstungsgitter gewöhnlich nur die Montierung. Die Vergitterung selbst wird fabrikmäßig erzeugt. Dünnes Rundeisen oder stärkster Draht (8, 9 und 10 mm), Bandeisen und das sogenannte Streckmetall spielen bei diesen Fabrikaten die Hauptrolle.