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Abschnitt XIV
Abb. 460. Villengarten. Gartenarchitekt Fr. Gildemeister, Bremen.
bildung gewährt. Von Gartenarchitekt Fr. Gildemeister, Bremen, angelegt ist der Garten, den die Abb. 460 vorführt.
4. Gärten um Kirchen und andere öffentliche Bauten.
Es ist eine dankenswerte Gepflogenheit, daß die Kirchen, die staatlichen und städtischen Monumentalbauten mit Gartenanlagen umgeben zu werden pflegen. In kleineren Städten sind diese Anlagen oft die einzig vorhandenen und in Großstädten können sie die eigentlichen Schmuck- und Erholungsplätze ergänzen und zum Teil ersetzen. Gewöhnlich nehmen diese Anlagen die Form allseitiger Vorgärten an, wobei der vor der Hauptfront liegende Teil eine größere Tiefe zu erhalten pflegt und demnach dominiert. Seltener sind größere Anlagen nach Art des Villengartens; der städtische Grund ist eben zu teuer, um ein größeres Areal unüberbaut liegen lassen zu können, so wünschenswert und angenehm dies auch wäre. Es hängt von dem Zweck der Gebäude ab, ob diese Anlagen von jedermann begangen werden dürfen, oder ob sie nur denjenigen zugänglich sind, die in dem Gebäude zu tun haben. Im ersteren Fall wird gewöhnlich nur eine niedrige Einfriedigung oder ein Gitter von Brüstungshöhe angebracht, andernfalls ein mittelhohes oder hohes Gitter. Nach dem einen oder anderen Fall ändern sich auch die Einteilung, die Wegbreiten und die Bepflanzung; die letztere insofern, als sie bei all-