Internationale Weltausstellung zu Gent 1913
Allgemeines Programm
År: 1911
Forlag: L'imprimerie Moderne E. & H. Mertens (société anonyme)
Sted: Brussel
Sider: 74
UDK: 061.4(100) gent
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Aber neben dem Gent der Vergangenheit hat sich ein neues Gent entwickelt zu
einem Zentrum ersten Ranges auf dem Gebiete des Handels und des Gewerbfleisses.
Der Bedeutung ihrer Textilindustrie verdankt die Stadt den Zunamen eines
“ belgischen Manchesters ». Ihre Maschinenfabriken haben einen europäischen
Ruf erlangt. Gent ist auch die Stadt der Blumen und ihre alle fünf dahre stattfinden-
den Blumen- und Pflanzenausstellungen sind in der ganzen Welt berühmt. Die ver-
schiedensten Zweige des Gewerbfleisses sind vertreten. Dor trefflichst ausgerüstete
Hafen, der durch den schönen Gent-Terneuzen Kanal mit der Nordsee in Verbindung
steht, sieht seinen Verkehr sich von Jahr zu Jahr vergrössern.
Alle diese Faktoren sind geeignet, der Genter Ausstellung von 1913 die zielbe-
wusste Mitwirkung der Produzenten aller Erdteile zu sichern.
Der belgische und der ausländische Gewerbfleiss werden über riesige Hallen von
mehr als 20 ha. verfügen. Der Textil- und Metallindustrie wird ebenfalls eine besonders
hervorragende Bedeutung beigelegt werden.
Eine Ausstellung der Alten Künste und besondere Ausstellungen der Schönen
Künste überhaupt, sowie der angewandten Künste, werden die stetig anwachsende
Bedentung bekunden, den dieselben im Leben der Völker einnehmen.
Ein ausgedehnter, in bleibenden Materialien ausgeführf er Palast für Festlichkeiten
und Gartenbau wird der Mittelpunkt des in die Ausstellung einbezogenen Parkes bilden.
Hier sollen die berühmten Blumen- und Pflanzenausstellungen der Königlichen Gesell-
schaft für Pflanzenkunde und Gartenbau, sowie die zahlreichen Blumenausstellungen,
eine der Haupt-Attraktionen der ganzen Ausstellung, Unterkunft finden.
In den grossartigen Räumen werden auch die für 1913 geplanten zahlreichen
Feste stattfinden.
Bei dieser Kundgebung der ökonomischen Tätigkeit der belgischen Nation wird
der Ackerbau einen, seiner hohen Bedeutung entsprechenden, Anteil bekommen.
Zum erstenmal auch wird Belgien vor dem Auslände als Kolonialmacht hervor-
treten. Der Kongo-Palast wird Zeugnis ablegen von der Tatkraft und den ruhmvollen
Bestrebungen, die das belgische Volk in seinen «grossen afrikanischen Besitzungen
entfaltet.
Ausgedehnte Flächenräume sind für die ausländischen Teilnehmer bestimmt, von
denen jetzt schon eine ebenso glänzende wie zahlreiche Vertretung in Aussicht steht.
Beständige und zeitweilige Wettstreite. Kongresse und Vorträge. Kunstfeste allor
Art vervollständigen das reichhaltige Programm. Zahlreiche Attraktionen und
Veranstaltungen sind noch vorgesehen, um den Reiz und das rege Treiben der Genter
Weltausstellung möglichst zu erhöhen.
Besondere Massregeln sind gegen Brandgefahr getroffen. Der Ausschuss hat auch
die grössten Opfer nicht geschont und sich für dfts System der abgesonderten
Pavillons entschieden.
Die Aufstellung und Anwendung der vollkommensten Apparate wird voraussicht-
lich aller Brandgefahr vorbeugen und jede Brandverbreitung unmöglich machen.
Der Ausstellungsplatz ist mit der Staatseisenbahn verbunden.
Der vollziehende Ausschuss gewährleistet die Einrichtung einer kaufmännischen
Geschäftsstelle, die in den Ausstellungsräumen untergebracht wird. Dieses Amt wird
alle Auskünfte über die vertretenen Industrien sammeln und auf solche Weise die
gedeihliche Entwicklung der Handelsverbindungen zwischen den betQiligten Ländern
sehr fördern.
Die Regierung gewährt für die inländischen nach der Ausstellung versandten
Produkte die kostenfreie Hin-und Rückbeförderung auf den Staatseisenbahnlinien,
und den ausländischen Produkten die freie Rücksendung. Die für die Ausstellung
bestimmten ausländischen Produkte sind ebenfalls vorläufig zollfrei, unter der
Bedingung jedoch, dass sie wieder ausgeführt werden.
Eine allgemeine Geschäftsordnung, die Verteilung der Produkte nach Klassen
und die Zulassungsbedingungen sind festgesetzt.
Das Prinzip der Absonderung in nationale Abteilungen, d. h. der Zusammen-
stellung der Erzeugnisse eines jeden Landes, verbunden mit dem System einer
allgemeinen Klasseneinteilung, ist angenommen.
In dem Mietpreis für die einzunehmenden Plätze sind die Kosten der allgemeinen
Ausschmückung und des Bewachungsdienstes einbegriffen. So sind die Aussteller in
der Lage, die durch ihre Beteiligung ihnen erwachsenden Auslagen genau berechnen
zu können.
Eine Lotterie, deren Gewinnlose unter den ausgestellten Gegenständen gekauft
werden, wird mit Genehmigung und unter Aufsicht des Staates eingerichtet.
Eine internationale Jury, deren Mitglieder durch Vermittlung der Regierung
ernannt werden, wird mit der Verleihung der Prämien beauftragt.
Ein von der Regierung ernannter Generalkommiasar vertritt dieselbe bei dem
vollziehenden Ausschuss und den ausländischen Abteilungen.
Die Ausstellung steht unter dein hohen Protektorat S. M. des Königs der Belgier.
Sie ist amtlich von der belgischen Regierung und der Genter Gemeindeverwaltung
anerkannt.