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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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ländisch oder brabanter Wechselgeld zu 100 Cents, ebenso nach alten holländischen Kuranlgulden zu 20 Stübern ä 16 Pfennige, auch wohl nach Gulden brabanter Kurant, in welcher Währung 7 Gulden mit 6 Gulden brabanter Wechselgeld sich verglichen. Ferner vor 1814 zurück bis zum J. 1797 (Frieden v. Campo-Formio) gehörte Belgien zu Frankreich und man rechnete während dieses Zeitabschnittes ganz wie in Frankreich selbst nach Franken zu 100 Centimen. Nach Aufhebung der französischen Herrschaft aber nahm man 100 Franken auf 47 V4 niederländische oder brabanter Wechselgulden, oder auf 55% fl. brabanter Kurant.
Vor dem Frieden von Campo-Formio machte das jetzige Belgien einen integrirenden Theil der österreichischen und noch früher der spanischen Niederlande aus und man rechnete während der österreichischen Herrschaft nach Gulden zu 20 Sous oder Stübern å 12 Deniers oder Pfennigen, nebenbei auch nach Thalern oder Patagons zu 48 Patars oder Stübern, vornehmlich in der Währung des brabanter Kurants, aber auch des brabanter Wechselgeldes und luxemburger Kurants, welches letztere sich zuni brabanter Kurant verhielt wie 441 fl. zu 400 fl. Vom brabanter Kurant gingen 29 fl. auf die frühere köln. Mark Feinmetall im Silberwerlb von 14 Sgr. 5,79 Pf.; vom niederländischen oder brabanter Wechselgeld 24% fl. auf dieselbe Mark im Silberwerth von 16 Sgr. 10,75 Pf. und vom luxemburger Kurant fast 32 fl. auf ebendieselbe Mark im Silberwerlh von 13 Sgr. 1,6 Pf. im früheren 14-Thalerlüss.
Seit dem Bestehen des Königreichs. 1) In Gold*). . Stück auf die frühere köln. Mark rauh. Stück auf die frühere köln. Mark fein. Feingehalt. Werth in pr. Friedrchsd’or å 5 Thlr.
Nach dem Gesetz v. 1832. 2Ö-Frankenstücke . . . 16,2476 40,275 t Kar. 21 Grän. 7,2 Tblr. 4,8130
40-Frankenslücke . . . 18,1238 20,1376 21 7,2 9,6261
Nach dem Gesetz v. 1847. *25-Frankenstücke . . 29,5438 32,8264 21 7,2 5.9052
10-tiankenstücke . , 73,8595 82,0661 21 7,2 2,3621
2) In Silber. •5-1'rankenslücke . . . 9,3542 10,3936 Loth. 14 Grän. 7,2 Werth im fr. pieuss. Kur. Thlr. Sgr. 1 10,41
■2'/8-Frankenstiicke . . 18,7084 20,7872 14 7,2 — 20,2
*2-Frankenslucké . . . 23,3856 25,9839 14 7,2 — 16,16
*1-Frankenstück . . . 46,7711 51,9679 14 7,2 — 8,08
*'/, desgleichen . . , 93,5422 103,9358 14 7,2 — 4,04
* '/t desgleichen . . , 187,0844 207,8716 14 7,2 — 2,02
‘20-Centimes .... 233,855 259,8395 | 14 7,2 — 1,62
*) Durch Regierungsbeschluss vom 15. Juni 1850 ist die fernerweite Ausprägung von Goldmünzen, wie sie das Gesetz von 1847 verordnete, aufgehoben und die Ausserkurssetzung sowie die Auswechselung der bereits kursirenden Goldstücke verfügt worden.