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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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A. Gewichtsstücke vom Pfunde aufwärts bis 100 Pfund.
Als Mehrheiten des Pfundes sind für den öffentlichen Verkehr keine anderen Gewichtsstücke, als solche zu 100, 50, 25, 20, 10, 5, 3 und 2 Pfund gestattet. _
Neben dem Gentner, welcher nach §. 2 des Gesetzes vom 6. Septbr. 1856 100 Pfund enthält, dürfen nur die Gewichtsstücke zu 50 und 25 Pfund als Bruchlheile des Gentners bezeichnet werden, alle übrigen Gewichtsstücke von 20 Pfund abwärts erhalten dagegen die Bezeichnung als Mehrheiten des Pfundes.
Gewichtsstücke, welche als %, yi0, ’/ao. Vso oder yi00 Gentner be-zßichnet sind, dürfen nicht gestempelt werden.
B. Gewichtsstücke vom Pfunde abwärts.
Als Unterabtheilungen des Pfundes dürfen nur gestempeli werden:
1) als durch wiederholte Halbirung entstandene Theilslücke des Pfundes das halbe und das viertel Pfundstück mit der Bezeichnung: l/2 Pfund oder 15 Loth und x/4 Pfund; das Achlelpfund ist nicht stempelfähig;
2) nach der Eintheilung des Pfundes in Lothe, Quentchen, Cent und Korn-Gewichtsstücke zu
10, 5, 3, 2 und 1 Loth,
5, 3, 2 „ 1 Quentchen,
6, 3, 2 „ 1 Cent,
7, 3, 2 „ 1 Korn.
In Betreff der Proporlionalgewichte s. unten.
Eiasatzgewichte (aus hohlen in einander geschachtelten Stücken bestehend) können sowohl zu der Schwere eines ganzen Pfundes, als auch zu der eines halben Pfundes eingerichtet werden, dürfen aber keine anderen, als die nachstehend bezeichneten Gewichtsstücke enthalten,
1) Einsalzgewichte zu einem ganzen Pfunde. Dieselben können aus 10 oder 12 Stücken bestehen, und zwar
entweder aus: | oder aus:
~ Stück zu 10 Lolh = 20,o Lotb, 2 Stück zu 10 Loth
; ” -5» = 5)0 „ i „ „ 5 „
; ” ” 2 -• = 2,0 „ 1 „ „ 2 „
\ ” 1 » == 2,0 „ 2 „ „ 1 „
J » .. 5Quentch.= 0,6 „ 1 „ „ 5 Quentch.
7 ” ” 2 » = 0,4 „ 1 „ „ 2 „
~ O.i 2 „ „ 1 „
Zus- 10 Sluck = 1 Pfund 30 Lolh' 2 „ „ 5 Cent
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Loth,
Zus. 12 Stück = 1 Pfund = 30 Loth.