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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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Gewinnziehung statt. Betrag der Anleihe 14 Mill. Gulden, die in Form einer Lotterieanleihe aufgebracht worden sind.
5) Kassenscheine in Stücken von 2, 10 und 35 Gl. und im Betrag von drei Millionen Gulden; laut Gesetz vom 3. März 1849 und 20. April 1854.
6) ÆVaprozentige Eisenbahn-Obligationen in Appoints å 1000, 500, 100 und 50 Gl., welche durch jährliche Verloosung getilgt werden. Vom Jahr 1854 und 1856. Betrag der Anleihe 14 Millionen Gulden.
Kursnotirungen: Man richtet sich in Karlsruhe zumeist nach den Börsenberichten von Frankfurt a. M.; näclistdem nach der Hamburger und Berliner Börse.
Wechselrecht: In Wechselgeschäften richtet man sich im Gross-herzoglhum Baden nach dem neuesten allgemeinen deutschen Wechsefrechl vom Jahre 1847.
Landesgewichte.
Handelsgewichl. Einheit das badische Pfund = 500 Gramm = dem halben französischen Kilo; kommt mithin gleich dem deutschen Zollpfund; 10 Pfund oder 5 Kilo = 1 Stein und 100 Pfund oder 50 Kilo = 1 Gentner. Eigentlich zerfällt das Pfund in 10 Zehnlinge, der Zehn-ling in 10 Cenlas, der Centas in 10 Dekas, der Dekas in 10 As; im Verkehr aber wird es zu 32 Lolh gerechnet, und in 2 Mark ä 16 Loth, in 4 Vierlinge ä 8 Lolh, in 8 Halbvierlinge å 4 Loth, und in 16 Unzen ä 2 Lth. getheilt; das Loth zerfällt dann weiter in 4 Quentchen, das Quentchen in 4 Pfennige, der Pfennig in 4 Karat, das Karat in 4 Gran, das Gran in 4 Gränchen und dieses endlich in 4 Richtlheile. Stall der Mark, der Vierlinge und Halbvierlinge bedient man sich der Bequemlichkeit wegen beim Ein- und Verkauf der Halbierungen des Pfundes und kauft und verkauft nach Pfunden, halben Pfunden å 16 Lolh, Viertelpfunden ä 8 Loth; nach Lothen, halben Lolhen und Quentchen In Handelsgeschäften mit den deutschen Zollvereinsländern gilt das Zollgewicht, dessen Einführung auch in den kleinen Geschäftsverkehr jedenfalls bald zu erwarten sieht.
Gold-, Silber- und Juwelengewicht ist gesetzlich das obige, bis auf Weiteres aber nachgelassen das frühere leichtere, s, Münzgewicht, Kailsruhe unter „lokale Maass- und Gewichtsverhältnisse“.
Münz gewicht ist seit dem Zutritt des Grossherzogthums zur Münzconvention von 1857 das Zollpfund, wonach 52y2 Gulden aus dem Zollpfund Silber und 45 Kronen aus dem Zollpfund Gold geschlagen werden. Theilung des Zollpfundes für Münzzwecke in 1000 Theile.