ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Side af 1124 Forrige Næste
Seite 192 Bayerifche Subildums-Landes-Hustfellung 1906 nr. 9 Erscheinungen ihre unheilvollen IDirhungen aus, sie Haben den Tharakter des Rtirnbergers bestimmt, wie ihn Landes- birektionsrat Freityerr von Lochner im Satyre 1807 zeichnet. Sm allgemeinen waren „Gutmtitigkeit und Rntyanglichkeit an die Regierung von jeher Herrschende Suge" desselben. „Dazu gesellt sich aber ein Mihtrauen bei allen neuen Einrichtungen, welches aus dem Geiste der magistratischen Verwaltung und der politischen Verhaltnisse der Reichsstabte tiberhaupt sich schon erklaren laht. Bei der beschrankten Lage derselben, bei dem bestandigen Kampfe, eine Existenz zu erhalten, welche nach dem Geiste der Seit und nach den hoheren Forderungen der Politik und des allgemeinen Ivohles sich langst als unhaltbar stir den Denker ausge- sprochen hatte, muhte eine bestandige Rusmerksamkeit aus alle, auch die un- bedeutendsten Dorgange, ein angstliches 5treben der Regierungsgewalt, die wahre Lage der Sache vor den Rugen des Btirgers zu ver- bergen, die Kleinliche Be- obachtung und Beibe- Haltung aller Formen, welche man als Lrsatz der verlorenen Rtacht und Grbhe betrachtete, den Geist der Lin- wohner niederdrticken, den sreien Gang des Genius aufhalten, den Menschen an beschrank- te Rnsichten gewbhnen und blindes Vertrauen aus das Rite einslbhen. Diese Mahregel brachte als eine Folge nattirlich bei der gesamten Masse der Einwohner die namlichen Ivirkungen Hervor, welche dieselbe bei dem einzelnen Menschen erzeugt und welche sich in dem angstlichen Mihtrauen bei neuen Gin richtungen auhert. (Es ist auffallend, wie sehr dieser Geist des Kleinlichen, diese Rnhanglichkeit an alte Formen, dies Mihtrauen aus die Solgen feder neuen Unternehmung, dies beschrankte Wirken in dem ge- wbhnten engen Kreise sich bei jeder Klasse der Einwohner auhert. Rur Belehrung und ein ruhiger Gang der Re- gierung bei Rnwendung der Gesetze kann hier wohltatig aus den Geist des Volkes wirken, statt dah zu strenge Mahregeln hier im ganzen, sowie bei dem einzelnen Menschen einen Starrjinn erzeugen wtirden, den man wohl bekampsen Konnte, welchen aber eine Humane Regierung nie selbst veranlassen wird. Dah die leider in allen Standen herrschende Rrmut sehr nachteilig auf die Geistesentwicklung wirkt, ist nicht zu verkennen, und daher werden zweck- mahig eingerichtete Schulanstalten, Besorderung der In- dustrie und Rufmunterung der Einwohner, welche sich vor- ztiglich in irgend einer Beziehung auszeichnen, vorteilhaft Niirnberger Burg und Docher. dazu wirken, die schlasenden Krafte zu roecken und den Tharakter des Volkes zu erheben." In zwei Hauptklassen teilte sich die Stadtbevolkerung Htirnbergs, in Btirger und in Schutzverwanbte. Beide Hatten in diesem Verhaltnisse verschiedene Vorteile, wogegen sie aber auch besondere Verbindlichkeiten Hatten. Das Btirgerrecht wurde entweder durch die Geburt, oder bei weiblichen Personen durch Verheiratung mit einem Btirger, oder endlich durch gesetzliche Rusnahme eines Richt- btirgers zum Btirger erlangt. Bei den geborenen Btirgern ward Kein Unterschied gemacht, ob sie eheliche oder un- eheliche Kinder waren, ob sie vor oder nach des Vaters Rusnahme zum Btirger geboren wurden. Die Verschiedenheit zeigte sich nur darin, dah ein geborener Btirger ein Mitglied des Staates sein Konnte, ohne ein bestimmtes Geschaft, Gewerbe oder Vermogen zu Haben, und dah er, wenn er sein elgenes hauswesen einrichten wollte, Kelner seierlichen Rusnahme unterworsen war. Es wur- den Keine Btirgen, Spor- teln oder ein besonderer Lid von ihm gesordert, sondern sein Rame wurde bei dem jahr- /id}en Losungschreiben in das Btirgerbuch eingetragen. Die Ruf- nahme eines neuen Btirgers war aber mit manchen Rmstanden verbunden. Es wurden zuerst von dem sogenannten Btirgeramte die Eigenschaften desjenigen, welcher um das Btirgerrecht anhielt, genau unter- sucht: Er muhte von ehelichen Eltern geboren sein, sich in Keinen btirgerlichen Verhaltnissen mehr mit einer underen Gbrigkeit befinden und sich zum Pro- testantismus bekennen. Er mutzte genau angeben, ob er das Btirgerrecht stir sich allein verlange, oder ob er auch Kinder habe, welche zugleich mit ihm ausgenommen werden Konnten' er mutzte sich zu einem Geschafte bekennen, muhte das Vermogen bestimmen, wovon er jahrlich die Losung geben wtirde, muhte dem Fiskus roegen derselben eine Hypothek aus alle jetzigen und Ktinftigen Besitzungen ver- sprechen und zroei Btirgen, welche stir seine Verbindlichkeit hasten sollten, namhaft machen. Diese samtlichen Rmstande wurden von dem Btirgeramte untersucht, dartiber an den Rat Bericht erstattet und von diesem die Rusnahme be- schlossen oder abgelehnt. Schutzverwandte wurden diejenigen genannt, welche nicht Btirger werden wollten oder Konnten. Gewbhnlich wurde der Schutz nur aus ein Satyr erteilt, doch wurde dieser ost durch jatyrliche Rnnatyme des vorausbezatylten