Das Wasser und die Felsen
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ordnet man gewöhnlich sechs oder acht schwächere Strahlen an, die ein wenig nach außen geneigt sind und weniger hoch gehen. Das erreicht man mit Mundstücken nach Abb. 154 g. Jedem Strahl entspricht ein konisches Ausflußrohr. Wollte man statt dessen bloß eine regelmäßig durchlochte Haube aufsetzen, so würde beim Austritt durch die sogenannte dünne Wand das Wasser weit weniger hoch steigen und eine schöne gleichmäßige Garbe wäre überhaupt nicht möglich. Sie ist auch bei Verwendung von Mundstücken nach g nur dann gesichert, wenn dieselben tadellos exakt gearbeitet sind und ebenso montiert werden.
Als Fuß des Springbrunnens dient ein niedriger Fels, der sich bald mit Moos begrünt. Er wird aus passenden Naturblöcken auf einem Betonklotze errichtet, wie es Abb. 154 a veranschaulicht. Der Schieber zum Ein- und Abstellen der Leitung wird an geeigneter Stelle außerhalb des Teiches in jene eingeschaltet und gegen -Einfrieren des Rohres mit einem Leerlaufhahn verbunden.
Dieselbe Abb. zeigt in b die Überlauf- und Leerlaufvorrichtung des betonierten Beckens. Das gußeiserne Überlaufrohr wird zwei- bis dreimal so stark genommen als das Zuleitungsrohr. Es erhält oben eine Schutzkappe gegen das Eindringen von Laub und anderen Fremdkörpern. Ihr Durchmesser ist 1 '/2 mal so groß als der Rohrdurchmesser. Die Befestigung derselben am Rohr erfolgt durch drei oder vier Bolzen. Im Scheitel der Kappe muß ein Luftloch angebracht sein. Der Schnitt c wird eine weitere Erklärung überflüssig machen. Hebt man das Überlaufrohr aus, zu welchem Zwecke es mit geeigneten Handhaben versehen werden kann, so verbleibt der Leerlauf zum Ablassen des Beckens.
Abb. 157. Park im Schnee.