Die Bepflanzung im geometrischen Stil
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versteht man darunter hauptsächlich das Teppichparterre, d. h. eine irgendwo im Garten angelegte regelmäßige Partie, in welcher Teppichbeete, Rabatten, Mittel- und Eckstücke usw. zusammen ein hervorragendes Schauobjekt bilden.
Die Ausstattung des Parterres, die dekorativen Mittel desselben sind mit der Mode gegangen und haben sich ebenfalls gewandelt. Waren im italienischen Stil die Einfassungen aus geschnittenem Bux an der Tagesordnung und wurden mittels derselben Stickereien imitiert, so sind für das französische Parterre die profilierten, durch Zierwege geteilten Rasenflächen charakteristisch. Diese Ausstattungsform wird meistens auch den neuzeitigen Anlagen zugrunde gelegt, während die Einfassungen aus Bux eine seltene Erscheinung geworden sind. Neu ist die allgemeine Verwendung der eigentlichen Teppichbeetpflanzen, der Alternantheren usw., was hauptsächlich mit der Verkleinerung der Gesamtmaßstäbe im Zusammenhang stehen wird. Die heutigen Parterreanlagen sind nicht selten so klein, daß überhaupt nur die Verwendung von Teppichpflanzen in Frage kommen kann. Für größere Anlagen spielen auch Florteppiche, Flor-beete, Blattpflanzengruppen, Rosen und andere hochstämmig gezogene Pflanzen ihre Rolle. Zierbäume, Koniferen und Schönblüher, wie Magnolien, Crataegus usw. können nur in ganz großen Parterreanlagen Platz finden.
Der Grundriß der Parterreanlagen kann sehr verschieden sein. Wenn nichts dagegen spricht, ist er am besten ein Rechteck, dessen Seiten sich ungefähr verhalten wie 2 zu 3 oder wie 5 zu 8. Um die Form des Rechteckes etwas zu beleben, werden nach dem Vorgang der Barockzeit die Ecken gebrochen, aus-oder eingerundet, es werden den Schmal- oder Langseiten Rundungen im Halb-
Abb 247. Parterre des Palais-Royal, Paris.