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Abschnitt XI
Abb. 303.. Fassung der Donauquelle im Schloßgarten Figurengruppe von A. Heer.
zu Donaueschingen.
drucke ohne Kunstwert, so liegt der Fall ähnlich in betreff des Gartens. Es heißt den Puritanismus übertreiben, wenn man die Kunst gänzlich aus dem Garten verdrängen will. Sie hat zweifellos ihre Berechtigung in demselben; aber andererseits sind keine Kunstwerke immerhin besser als bloß vermeintliche oder schlechte. Nach einem schon mehrfach zitierten Ausspruch ist der Garten die der Kunst unterworfene Natur, also in erster Linie Natur, wenn auch unter künstlerischem Einfluß. Schon aus diesem Grunde stört es, wenn zu viele künstliche Dinge in den Garten eingefügt werden. Im Übermaß auftretend, beeinträchtigen sie den Naturgenuß.
Für die rein zwecklichen Gegenstände und für diejenigen mit ausgesprochenem Nebenzweck ergeben sich die Orte der Anbringung zumeist aus dem Zweck. Die Kunstwerke, die Selbstzweck sind, verlangen ausgesuchte Plätze. Man muß sie an hervorragenden Stellen unterbringen, wo sie ohne weiteres gefunden und gesehen werden können. Ein innerer Zusammenhang zwischen dem Kunstwerk und dem Garten ist zwar nicht erforderlich; wenn er aber vorhanden ist, wird es um so besser sein. So kann z. B. in einem öffentlichen Garten die Büste eines verdienten Mannes aufgestellt werden; wenn er der Stifter oder Urheber dieser Anlage war, erst recht. Oder: ein figürlicher Brunnen im Schloßpark zu Donaueschingen ist ohne weiteres berechtigt; wenn dieser Brunnen den Ursprung der Donau allegorisch darstellt, so ist eine sinnige Beziehung vorhanden (Abb. 303). Wenn im Park der Mainau der Kaiserin Augusta ein monumentales Marmorkreuz gewidmet ist, so ist dies dem Besucher ohne weiteres verständlich, und um so mehr, wenn er erfährt, daß die betreffende Stelle ein Lieblingsplat^ der hohen Frau gewesen ist. Wo derartige Beziehungen sich nicht von; setzst aussprechen, da können entsprechende Hinweise in der Form .kur?c^/lii-schriften gegeben werden.
Es gab eine Zeit, in welcher alles, was für den Garten aus Tlolz zu kon-