574
Abschnitt XI
Jahreszeit, in welcher der Garten wenig benützt wird, kann man sie einheimsen und gegen die Zerstörung durch das Wetter schützen. Sie haben, was vordem üblich war, siegreich aus dem Feld geschlagen, die Monumentalbank, die Rasenbank, die lehnenlosen Sitze, hergestellt aus steinernen Pfosten, mit aufgeschraubten Eichenbohlen und die aus Naturholz zusammengenagelten Sitze, die den Damenkleidern wie den Herrenhosen gleich verderblich waren. Heute spricht man von Gartenmöbeln und faßt die Erkenntnis, daß
Abb. 365. Gartenhaus. Geh.-Reg. Rat Muthesius.
der Garten die Erweiterung des Hauses sein soll, so weit, daß man das Mobiliar der Loggie und der Diele mit hinaus ins Freie nimmt.
Zweierlei wird man auseinanderhalten müssen, das Mobiliar der öffentlichen Anlagen und dasjenige der Hausgärten. Für die ersteren regelt sich die Sache nach dem Prinzip der Zweckmäßigkeit, für die letztem nach den Wünschen und Gepflogenheiten des Besitzers. In den öffentlichen Anlagen verwendet man fabrikmäßig erzeugte Garten- und Parkbänke, deren Gestelle aus Guß- oder Walzeisen hergestellt sind, während Sitz und Lehne aus auf-geschraubten Latten oder Brettstreifen bestehen. Derartige Bänke kosten