Abschnitt XII
Die Unterhaltung der Gärten.
1. Die Ordnung und Sauberhaltung. — 2. Vorkehrungen zum Gedeihen der Pflanzen. — 3. Der Winterschutz der Freilandpflanzen. — 4. Der Gehölzschnitt. — 5. Die Verjüngung und Umänderung bestehender Anlagen.
Wenn der Garten ein Garten bleiben soll, so muß er unterhalten werden, andernfalls wird er zur Wildnis. Die Unterhaltung erstreckt sich
1. auf diejenigen Arbeiten, welche die Ordnung und Sauberkeit betreffen,
2. auf die Vorkehrungen, welche das Gedeihen der Pflanzen erfordert, und
3. auf Maßnahmen, welche zugunsten der ästhetischen Wirkung getroffen werden.
Es handelt sich also einerseits um rein technische, andererseits um künstlerische Fragen, und darnach könnte man auch unterscheiden zwischen der technischen und künstlerischen Unterhaltung, wobei jedoch die Abgrenzung insofern unbestimmt bleibt, als manche Arbeiten beiden Zwecken zugleich dienen. Zum technischen Teil gehören die Bewässerung, die Düngung, das Umgraben, der Winterschutz und anderes mehr. Zum künstlerischen Teil gehören der Gehölzschnitt, die Verjüngung und Umänderung bestehender Anlagen usw. Da eine Reihe der einschlägigen Fragen bereits an anderen Stellen dieses Buches erörtert worden ist, so kann dieser Abschnitt verhältnismäßig kurz gefaßt werden und wir machen für denselben die am Kopfe vermerkten Unterabteilungen.
1. Ordnung und Sauberhaltung.
Das Haus und seine Innenräume sind dem Kulturmenschen nur wohnlich und angenehm im Gewände der Ordnung und Sauberkeit, und diese Ansprüche überträgt er auch auf die Umgebung des Hauses, auf den Garten. Diese Ansprüche gehen in beiden Fällen mehr oder weniger weit, je nachdem der Besitzer oder Verwalter mehr zur Pedanterie oder zur Nonchalance neigt. Man kann auch in dieser Hinsicht zu viel oder zu wenig tun, und die Regel von der goldenen Mitte empfiehlt sich hier wie in anderen Fällen.
Im Garten gibt es immer zu tun, und es ist kaum möglich, alles aufzuführen, was im Interesse der Ordnung nötig werden kann. Für einen die