beliebige Gegenftände bezuglidi ihres LIrfprungs zu eruieren, mir Auskunft
zu geben uber etwaige Sdiutzredite in Form der Patente, der Gebraudis*
mufter, der Gelchmacksmufter, der Handels^Fabrikmarken und Waren^
zeichen. — Der Verfudi, Phantafienamen auf ihre Eintragungsfähigkeit hin
zu prufen, wurde in glänzender Weife gelöft, indem mir die Unmöglidikeit
der Eintragung durdi entgegengehaltene Dokumente bewiefen wurde, oder
aber durdi Abänderungein eintragungsfähiges Zeidien konftruiert wurde. —
Wenn ein Privatmann allerdings auf Grund eines mit endlofer Geduld
zufammengetragenen Materials, auf Grund eines finnreidi durdidaditen
Syftems in der Lage ilt, eine Vorprufung aufWarenzeidien vorzunehmen,
fo mu6 man fich wundern, daB das Patentamt nicht Mittel und Wege
gefunden hat, ein ähnlidies Syftem auszuarbeiten. — Das Fefthalten am
Althergebradhten ift nidit immer zweckmäBig. In diefem Falle zahlt ohne
jeden Zweifel der Untemehmer die Zedie, indem er durdi den Mangel
einer Vorprufung auf das empfindlidifte getroffen wird.
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