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3. Als das Unterseeboot nach dem Torpedoschuß
auftauchte, war das Schiff schon gesunken. Die
Angabe, die Besatzung wäre, als sie sich von
dem sinkenden Dampfer zu retten suchte, be-
schossen worden, ist somit frei erfunden.
4. Das U-Boot versuchte nach der Versenkung,
sich den Rettungsbooten zu nähern. Bei diesem
Versuch kam ein feindlicher Bewachungs-
dampfer in Sicht. Das U-Boot mußte sich im
Interesse der eigenen Sicherheit entfernen. Dies
konnte um so unbedenklicher geschehen, als die
Aufnahme der Besatzung des Dampfers durcli
den Bewachungsdampfer gesichert erschien.
Der Bericht der englischen Admiralität ist somit
in allen Einzelheiten falsch und trägt den Stempel
tendenziöser Stimmungsmache im eigenen Land und
bei den Neutralen an der Stirn.
Von der Wut über ihre Ohnmacht unserer U-Boot-
waffe gegenüber legen die zahlreichen englischen Ge-
waltakte gegen die deutschen U-Bootbesatzungen ein
beredtes Zeugnis ab. Bestialischer und tierischer
können die Wilden Afrikas und Australiens auch nicht
verfahren, als es die durch ihre in Indien und Ägypten
verübten Greueltaten hinreichend bekannten Eng-
länder wiederholt gezeigt haben. Der wegen der Un-
menschlichkeit der englischen Seeleute zu einer trau-
rigen Berühmtheit gelangte Baralong-Fall ist wohl
am bekanntesten geworden, aber leider nicht der
einzige geblieben. Von einer Roheit und Hinterlist
ohne Beispiel zeugt u. a. der Fall Crompton, der sich
iw September 1916 ereignete. Seine darin zutage
tretende Unmenschlichkeit der Briten ist so himmel-