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187 —
Nach ihm sollten die Schiffe der neutralen Staaten
nehst deren Ladung von der Wegnahme befreit sein.
Aber schon damals fanden diese fundamentalen Ge-
danken keine allgemein gültige Anerkennung, so daß
die einzelnen Staaten sich durch Einzelverträge zu
helfen versuchten. Irgendwelche allgemein gültigen
Regeln wurden bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts
dann nicht aufgestellt. Erst in den Utrechter Friedens-
Verhandlungen vom Jahre 1712 wurden die Sätze
zur Norm gemacht, daß die neutrale Flagge feind-
liches Gut, nicht aber auch die feindliche Flagge
neutrales Gut schütze. Doch kam es auch da noch
nicht zu allseitig anerkannten Regelungen dieser
Rechtsfragen, vielmehr gab es in der ganzen Zeit
von den Utrechter Tagen bis zur 1856 erlassenen
Pariser Deklaration nur eine Kette von willkürlichen,
von England mehr oder weniger diktierten oder doch
veranlaßten Maßnahmen, die mehr einer Beugung als
einer Anerkennung irgendwelcher Rechte der die See
befahrenden Nationen darstellten, und die nichts
weiter bezweckten, als die unbedingte Vorherrschaft
Englands zur See zu begründen und mit einem
Mäntelchen des Rechts zu drapieren. Und ist es nicht
geradezu eine Tragikomödie der Weltgeschichte, daß
die heutigen Hauptstützen der englischen Welt-
machtsgedanken, Frankreich und die nordamerikani-
schen Freiheitsstaaten, seinerzeit es waren, die sich
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dagegen
wehrten, daß England die bereits im 18. Jahrhundert
mehr oder minder anerkannten völkerrechtlichen
Leitsätze fast ausnahmslos Stück für Stück zerschlug.
In dieser Spanne Zeit haben Frankreichs Könige und