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Spruch seines Vorgängers stützte und die Besitzer der
genommenen Prisen niemals zu Worte kamen, so
wurde jene lange Kette von zu Unrecht gefällten
Urteilssprüchen allmählich zu einer mehr und mehr
verbrieften Erbweisheit, so daß selbst Lord Derby
der Ältere sich 1857 äußerte: ,,Wir verfahren gegen
fremde Nationen höchst schamlos. Wir bestehen auf
dem Vollzug des Völkerrechts, wenn es uns nützlich
ist; im anderen Falle setzen wir uns über seine Regeln
schrankenlos hinweg. Die Geschichte des Seerechts,
das ich Seeunrecht nennen möchte, ist ein unaus-
löschliches Zeugnis des ungezügelten Egoismus und
der Habgier des englischen Volkes und seiner Re-
gierung.“
Nur einmal, im Englisch-Amerikanischen Kriege
(1812—24) versuchte noch einer der gepeinigten
Neutralen gegen die in ihrer rohesten und heraus-
forderndsten Form verkörperte Brutalität der eng-
lischen Seemacht anzukämpfen. Die Amerikaner
führten damals ihren Kreuzerkrieg gegen den eng-
lischen Handel in ähnlicher Weise wie heute unsere
U-Boote und ihr Captain Thomas Boyle erklärte die
ganze britische Küste als blockiert. Die Wut der
Engländer gegen diese amerikanischen ,,privateers“-
Seeleute war damals ebenso groß wie heute gegen
unsere tapferen U-Bootbesatzungen und fand ihren
Ausdruck in geradezu haarsträubender Behandlung
und Mißhandlung der gefangenen Offiziere und Mann-
schaften während des Aufenthalts auf englischen Ge-
fangenenschiffen und in englischen Gefängnissen. Mit
der Beendigung dieses Krieges war der von England
erstrebte Kirchhofsfrieden erreicht, das Seerecht war