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sind, Unfällen auf U-Booten vorzubeugen oder sie in
ihren Folgen zu bekämpfen. Die Hilfsmittel selbst
kann man einteilen in:
1. Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen, die dazu
dienen sollen, das Entstehen einer Havarie zu
verhüten.
2. Rettungseinrichtungen der Boote und der Mutter-
schiffe, die darauf abzielen, das Leben der Be-
satzungen havarierter U-Boote zu erhalten oder
diese aus den gesunkenen Booten zu retten.
3. Bergungseinrichtungen, die die Hebung der ge-
sunkenen Boote mit ihrer Besatzung zum Zweck
haben.
Zur ersten Gruppe der Hilfsmittel gehören die
Flut- und Lenzeinrichtungen im Boot selbst, sowie
alle Apparate, die die Kontrolle dieser Einrichtungen
sicherstellen sollen; ferner die sämtlicher Kommando-
elemente, die Warnapparate vor giftigen Gasen und
die außerhalb der Boote zu ihrer Sicherheit getroffe-
nen Maßnahmen, d. h. die Begleitschiffe, deren Warn-
signale und Sicherheitsbestimmungen.
Wenn auch bei Zusammenstößen unter Wasser
fahrender U-Boote mit großen Schiffen die Rettungs-
einrichtungen der U-Boote nur in den seltensten
Fällen ihren Zweck erfüllen können, so hat man sich
doch bemüht, die Sicherheits- und Rettungseinrich-
tungen ständig zu verbessern, hauptsächlich im Hin-
blick auf die durch größere oder kleinere Betriebs-
störungen hervorgerufenen Unfälle. In erster Linie
hat man durch wasserdichte Unterteilung des Boots-
raumes mittels druckfester Wände (Schotten), durch
Motorschiff-Bibliothek, Bd. 3. 6 -