Internationale Weltausstellung zu Gent 1913
Allgemeines Programm

År: 1911

Forlag: L'imprimerie Moderne E. & H. Mertens (société anonyme)

Sted: Brussel

Sider: 74

UDK: 061.4(100) gent

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 74 Forrige Næste
21 - Eintrittskarten. Art. 39. — Jedem Aussteller oder seinem voni Exekutiv-Komitée approbierten Vertreter wird eine rreikarte gratis .verabfolgt, dies nur, insoweit die Gattung oder die Wichtigkeit der ausgestellten Gegenstaende dessen haeulige Anwesenheit erfor- dern. Diese Karte ist persoenlich und wird zurückgezogen, sobald feslgestellt wird, dass sie andern überlassen oder geliehen wurde, unbeschadet etwaiger gericht- licher Verfolgung. Die Karte muss vom Aussteller oder dessen Vertreter unterzeichnet, seine Photographie und die summer der Gruppe und der Klasse, welchen er angehoert, tragen; ausserdem wird sie mit dem Stempel des Exekuliv-Komitées versehen. Ein Vertreter verschiedener Aussteller hat seibstverstaendlich nur auf eine Karte Anspruch, wie viele Vertretungen er aucli haben nioege. Jeder Aussteller hat Anrecht auf eine oder mehrere .Dienstkarten, die für die ganze Dauer der Ausstellung, jedoch nur des Morgens von 8 bis 10 Uhr gültig sind. Die Aussteller von in Täetigkeit befindlichen Maschinen koennen eine oder meherere für die Zeit, waehrend welcher die Maschinen arbeiten, gültige'Dienst- karLen erhalten. Der Kegierungs-Generalkommissar und das Exekutiv-Komitée sind allein für die Anzahl der zu bewilligenden Karten massgebend, und koennen dieselben im Fall von Missbrauch ouer Betrug jederzeit zurückziehen. Für die Eintrittsdienstkarten wird ein besonderes Reglement herausgegeben. Einrichtung der Ausstellung als Zwischenlager. Art. 40. — Die Ausstellung bildet ein wirkliches Zollzwischenlager. Fremde Produkte, die bestimmt sind, für die Ausstellung zu dienen, koennen mit vorlaeuliger Befreiung vom Eigangszoll unter der Bedingung spaelerer Ausfuhr und unter Beobachtung der von der belgischen Regierung vorzuschreibenden For- malitaelen eingeführt werden. Sonstige Bestimmungen. Art. 41. — Spaeter zu treffende Bestimmungen werden die Art und Weise der Zusendung, der Empfangnahme, der Dienstleistung, der Aufstellung und der Zu- rücksendung der Produkte, sowie den Beaulsichtigungsdienst, den Zolldienst, den Dienst für die Eintrittskarten zur Ausstellung, das Verkaufsrecht, die Bildung und die Taeligkeit der Internationalen Jury für die Auszeichnungen regeln. Spezielle Reglements werden die Bedingungen über Einrichtung und Taetigkeit der Maschinen und der mechanischen und elektrischen Apparate und Installierungen feslsetzen. Art. 42. — Diejenigen Aussteller und Konzessionsinhaber, die befugt sind, im Park der Ausstellung zu bauen oder sich einzurichten, haben sich den Beding- ungen, welche ihnen das Exekutiv-Komitée auferlegt, zu fügen. Ein spezielles Ver- zeichnis der Bedingungen wird den Zuschlag für zahlende Privatausslellungen, Kon- sumanstalten, Restaurationen, Schaustellungen, Trinkplaetze, für Verkaufsstellen von Tabak, Esswaaren, etc., regeln. Art. 43. — Die Produzenten, welche die Eigenschaft als Aussteller annehmen unterwerfen sich ipso [acto den Bestimmungen des Generalreglements, sowie den- jenigen der speziellen Reglements und den Polizei- und Ordnungsmassregeln, welche spaeter an geordnet werden koennen. Die Aussteller oder vertragschliessenden Parteien gelten als in Gent wohn- haft. ABSCHNITT IV. NEBEN-AUSSTELLUNGEN. - KONGRESSE UND KONFERENZEN. Spezial-Ausstellungen. — Kongresse und Konferenzen. Art. 44. — Ergaenzende Ausstellungen, vorübergehende Ausstellungen, Kon- gresse, Vorlesungen, grosse Feste, gesangliche und: musikalische Wettbewerbe, Konzerte, etc., werden waehrend der Dauer der Ausstellung veranstaltet. Art. 45. — Das Exekutiv-Komitée beabsichtigt internationale Kongresse zu be- rufen; es wird gegebenen Falles alle Projekte prüfen und unterstützen, deren Aus-