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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
Moa ‘ii
Allgemeine Einleitung
des
Wiener Münzvertrags
wie solcher zwischen dem Kaiserthum Oesterreich und dem Fürsten-thum Liechtenstein einerseits
mit den deutschen Zollvereinsstaaten andererseits
unterm 24. Januar 1857 zum Abschluss gebracht worden ist,
Art. 1.
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei der Erhebung der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staaten der Ausmünzung zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als ausschliessliches Münzgewichl eingeführt werden, auch zu diesem Zwecke eine selbstständige Einlbeilung in Tausendlheile mit weiterer decimaler Abstufung erhallen.
Art. 2.
Mit Festhaltung der reinen Silberwälirung und auf der Grundlage des neuen Pfundes soll die Münzyerfassung der vertragenden Staaten in der Art geordnet werden, dass, je nachdem in denselben die Thaier- und Groschenoder die Gulden - Rechnung mit Hunderllheilung oder die Gulden- und Kreuzer-Rechnung den Verhältnissen entsprechend ist oder eingeführt wird, entweder der Dreissig-Thaier-Fuss (an Stelle des bisherigen 14-Tbaler-
Fusses) zu 30 Tlialern aus dem Pfunde feinen Silbers,
oder der Fünfundvierzig - Gulden - Fuss zu 45 Gulden aus dem Pfunde fe>nen Silbers,
oder der Zweiundfünfzig-und-einhalb-Gulden-Fuss (an Stelle des bis-jwige0 24'/2-GuIden-Fusses) zu 52J/2 Gulden aus dem Pfunde feinen Silbers,
als Landesmünzfuss zu gelten hat.
Münzk. I.
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