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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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Wahlreich Dänemark in ein Erbreich umgestaltele und es in die Reihe der modernen Staaten mit absoluter Königsgewalt einführte (1661). Der Wechsel, welchen der nordische Krieg (1700—1721) in dem Besitzstände des Königreichs hervorrief, war nur vorübergehend. Segensreiche Friedensjabre folgten, in welche die ausgezeichnete Thätigkeit der beiden edlen Minister Grafen von Bernstorf fällt, freilich auch die blutige Katastrophe Struensee’s. In den grossen Kriegen Napoleons stand Dänemark auf französischer Seite; dieses zog ihm den Verlust seiner ganzen Flotte durch die Engländer zu, sowie nach Herstellung des Friedens den von Norwegen. — Einige Entschädigung erhielt es durch das mit Holstein verbundene lauenburgische Gebiet. Nach dem bis vor kurzer Zeit gültigen Königsgesetze würde bei dem Tode des jetzigen kinderlosen Königs Frederik VII. und der zu erwartenden weiblichen Nachfolge Holstein und das durch oft und feierlich bestätigten Vertrag untrennbar damit verbundene Schleswig von Dänemark getrennt worden sein; die Versuche Dänemarks, diesem unersetzlichen Verluste vorzubeugen, führte im Jahr 1848 zu dem bekannten Kriege, der nach den für Dänemark günstigen Ausgange als eine der nächsten Folgen die Veränderung des Königsgesetzes berbeiführle, indem zum eventuellen Thronfolger der Herzog von Schlesswig-Holslein-Sonderburg-Glücksburg, dem der Name eines Prinzen von Dänemark beigelegt .worden ist, bestimmt wurde.
Die Verfassung ist konstitutionell monarchisch, indem der König das Recht der Gesetzgebung und Steuererhebung in Dänemark und den Nebenländern mit dem Reichstag, der aus dem Volkstliing und Landeslhing, bestehl, und dasselbe Recht in den Herzogthüinein mit den Provinzialslän-den llieilt. Auf Grund des veränderten Thronfblgegeselzes für die dänische Monarchie vom 31. Juli 1853 ist bestimmt worden, dass im Fall des Erlöschens der im Mannesstamme von Friedrich III. abstamrnenden männlichen Nachkommenschaft, welcher das Erbrecht auf die Krone Dänemarks zusteht, alles und jedes Erbrecht zufolge des neuen ThronfoJgegeselzes aufgehoben ist, dass ferner nur Mann von Mann mit Ausschluss der Weiber in allen unter dem dänischen Scepter vereinigten Ländern zur Nachfolge berechtigt sein und die Thronfolge auf des jetzt lebenden kinderlosen Königs Friedrich VII. Vetter, den Prinzen Christian von Schlesswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (geb. 1818), sowie auf dessen aus seiner Ehe mit Louise Wilhelmine Friederike, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Kassel, abslammende männliche Nachkommenschaft übergehen soll. Die höchsten Verwallungsbehörden sind: 1) Der geheime Staalsrath, bestehend aus dem Prinzen-Thronfolger und den Ministern, unter Vorsitz des Königs; 2) aus dem gemeinschaftlichen Staatsminislerium; das letztere zerfällt in das Ministerium des Aeusse-ren, der Finanzen, des Krieges und der Marine; und 3) in die besonderen Ministerien für das Königreich des Cultus, Innern und Justiz. Island hat für seine Angelegenheiten noch einen besonderen Allhing (beralhende