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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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gerechnet; da 4629/4o Pfund Sterling aus 1 Troy-Pfund Gold n/12 Fein (Standard) geprägt werden, so gehen 68,28 dergleichen auf das deutsche Münzpfund und es vergleicht sich folglich das Pfund Slerling (das deutsche Münzpfund Gold zu 457 Thlr. gerechnet) mit
6 Thlr. 21,36 Ngr. im 30 Thalerfuss.
10 Guld. 6,81 Nkr. im 45 Guldenfuss.
11 Guld. 44,7 Kr. im 52 Guldenfuss.
Das gesetzliche Zahlungsmittel bis zu 2 Pfund herab ist die Goldvaluta, indem Niemand gehalten ist, für mehr als 40 Schillinge in Zahlung Silber anzunehmen. Bei Zahlungen, die über 5 Pfund Slerling hinausgehen, sind ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel die Noten der Bank von England.
Gol dmünzen.
Sovereign von Georg IV. Sovereign desgleichen Sovereign von Wilhelm IV.
Sovereign von Viktoria
* /9 Sovereign von Georg IV. ’/2 Sovereign von Viktoria.
5. Münztab. No. 18.
Silbermünzen.
Kronen (Crown) von Georg III. t/2 Krone von Georg IV.
Schilling von 1836
Schilling von 1839 I
Va Schilling von 1840
x/3 Schilling von 1836
Vs Schilling von 1849.
6. Münztab. No. 88.
Äusser ganzen und halben Sovereigns werden gegenwärtig auch doppelte und fünffache geprägt, die aber in Zahlung seltner vorkommen. Früher wurden in Gold ausgebracht: Guineen zu 21 Schillinge Sterl. = 0,768 deutsche Kr. Desgleichen y2 Guineen ==0,384 und % Guineen ==■ 0,256 deutsche Kr., auch Vierte], zwei- und fünffache Guineen. Von Silbermünzen werden äusser den oben genannten gegenwärtig geschlagen: 2-, ’/4-, %- und Schillingstücke; die 5-Schiilingstücke heissen Crowns, die 2’/a-Schillingslücke Half-crowns, die 2-Schillingslücke Florins, die ’/g-Schillingstücke Groats, die */4-Schillingstücke Threepences, die 2/s- Scliillingstücke Twopenny-Pieces und die ’/12-Schillingslücke (Pennies) Maunday-Money oder Gründonnerstagmünze. Früher wurden ausgeprägt: Crowns ä 5 Schillinge Sterling. = 1 Thlr. 20 Ngr. im 30 Thalerfuss = 2 Gld. 50,6 Nkr. im 45 Guldenfuss = 2 Guld. 55 Kr. im 52*/2 Guldenfuss, desgleichen halbe. Ferner Schillinge å 12 Pence Slerl. = 10 Ngr. = 50,1 Nkr. = 35 Xr., halbe Schillinge oder Sixpence; ferner Groats å 4 Pence Slerl. — 3 Ngr. 3*/3 Pf. — 16,7 Nkr. = 11% Kr., halbe Sixpenceslücke, halbe Groats, Pennyslücke (Pennies).
Kupfermünzen. (24 Pence auf das Pfund avoirdupois). 1-, >/2- und V4-Penny; ’/4-Pennystücke heissen Farthings, von denen es wiederum Halbe-und Viertelstücke gibt, die aber nicht für Grossbritannien u. Irland, sondern für einige Kolonien bestimmt sind. Unter Tokens versteht man Scheide-