ForsideBøgerMünz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band

Münz, Maass Und Gewichtskunde
Erster Und Zweiter Band

Forfatter: Alexander Lachmann

År: 1860

Forlag: Verlag von Ernst Schäfer

Sted: Leipzig

Sider: 850

UDK: 389

Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.

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______ _____ _____ __________ _______ 33 Beilage III. Sechsmonatlicher Durchschnitt des Werthverhältnisses der Vereins - Handelsgoldraünze zum Silber unter Annahme des Pfundes feinen Silbers als Einheit an der k. k. Börse zu Mailand vom 2. Januar bis 30. Juni 1858: Im Monate Januar___________15,489 „ „ Februar . . . . , 15,480 „ „ - März______________15,487 „ ■ April______________15,492 „Mai ___________.... . 15,512 .. ,, Juni______________15,540 Sechs Monate. Summe . 1)3,000 Durchschnitt 15,500 Beilage IV. Bekanntmachung. Durchschnittliches Werthverhällniss der Vereins-Handelsgoldmünze zum Silber unter Annahme des Pfundes feinen Silbers als Einheit an den Börsen von Wien, Mailand, Triest, Berlin und Frankfurt a. M. während der Periode vom 2. Januar bis 30. Juni 1858: in Wien.........................15,487 „ Mailand......................15,500 » Triest.........................15,480 „ Berlin......................15,452 „ Frankfurt a. M________________15,461 Summe . 77,380 Gesamml-Durchschnilt . 15,476 wodurch nach dem Werlbe des Pfundes feinen Silbers zu 45 fl. — der Werth des Pfundes feinen Goldes sich ergibt zu . . 696 fl. 42 mithin der Werth der Krone, */so Pfund feinen Goldes, zu 13 fl. 92 Auf Grund obiger Berechnung wird hierdurch bekannt gemacht, dass für die Dauer der nächsten sechs Monate und zwar bis einschliesslich 31. December 1858, jedoch unter Vorbehalt jederzeiligen Widerrufes oder Herabselzens des Silberwerlhes gestaltet sein soll: zu Zahlungen, welche an (Benennung der betreffenden Staatskassen und der betreffenden Leistungen in Silbergeld) zu leisten sind, auch Kronen nach einem Silberwerlhe von Münzk. I. o