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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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stände stelle», sondern hat bereits ihre Ansichten über diesen wichtigen internationalen Gegenstand in einer eigenen' Denkschrift niedsrgelegl, an deren Schluss es heisst: „Die grossherzogliche Regierung kann diese Erörterung nicht schliessen, ohne wiederholt auszusprechen, wie sehr es ihr im allgemeinen Interesse zu liegen scheint, dass die bevorstehende Generalconferenz die Rhein- und Landdurcligangsaoll-Ermässigung endlich zu Stande'bringe, und dadurch im grossen Bereich des Verkehrs nach allen Richtungen hin erfreuend und befriedigend, das Vertrauen in die Wirksamkeit des Zollvereins von Neuem belebe und dessen Ansehen kräftige.“
Landesmünzen.
Münzfuss im Grossherzogthum seit dem Beitritt desselben zur Münzconvention vom 1. Mai 1857 den 52*/a - Guldenfuss (süddeutsche Währung), wonach aus dem Zollpfund Fein 52*/a Gulden geprägt werden. Früherer Münzfuss, seit 1838, gemäss der süddeutschen Münzconvention v. 25. Aug. 1837, der 24%-Guldenfuss zu 24’/a Gulden aus der Münzmark Fein. Die Mark — 233,855 Gramme.
Man rechnet in Baden nach Gulden zu 60 Kreuzern zu 4 badischen, oder 2% sächsischen, oder 23/z preussischen Pfennigen gerechnet wobei die Kreuzer noch in Halbe und Viertel getheilt werden. Nach dem Münzgesetz von 1857 sind 1% Gulden süddeutscher Währung gleich dem Werth eines Einthalerstückes im 30-Thalerfuss (30 Thlr. aus dem Zollpfund Feinsilber); da nun die Gulden der früheren Währung den Silberwerth von 171/, Sgr. im 14-Tlialerfuss (von fast 49 Kreuzern im 20-Guldenfuss) halten, so ergibt sich bezüglich des Silberw'erlhs zwischen beiden Gulden nur eine geringe Differenz (n/24 Pfennnig), wie sie denn auch im Handel und Wandel völlig gleiche Geltung haben.
NB. Die Abbildungen und Ueberrechnungen der mit * liier aufgeführten jüngeren badischen Gold- und Silbermünzen in den 52‘/a- und 45-Giiklen-, sowie in den 30-Thalerfuss, nach dein Zollpfund, siehe Münztafeln „badische Münzen“.
A. In Gold. 1) Aus der früheren Zeit. Werth in pr. Frdr.-d’orä5Th. Stück a. d. früh. köl. Bruttom. Feingehalt in d. Bruttomark. Stück auf die frühere köln. Mark f. Metall.
Karat. Grän.
Dukaten, nach dem Heichsfuss,
gesetzmässig 2,8530 67 23 8,00 67,943662
Karolinen, å 3 Goldfl. gesetzt«. „ halbe in verhält- nissmässiger Ausbringung . 6,2260 24 i: 6,00) 8,00) 31,135135
Rheingold-Dukaten, gesetzm. 2) Von 1819 — 1827. 2.8530 63,697,183 22 6,00 67,943662
*Zehnguldenstücke, gesetzm. 5,147t 34 21 8,00 37,6615384
*t'ünfguldenslücke desyi. . . 2,5767 68 21 8,00 75,3230769