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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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Vertrage von Pavia entgegen bis dahin stets bei der Pfälzer Linie geblieben war. Der westphälische Friede bestätigte diese Erwerbung, nur dass die Unterpfalz mit einer neugegründeten achten Churwütde wieder an die Nachkommen Friedrichs fiel, die sich von da ab in viele Linien spalten. Auf kurze Zeil (1706 — 1714) kam die neuenburgische Linie, welche die Uiur besass, sogar in Besitz der Länder des geächteten Churfürsten Maximilian Emanuel an Bayern; docli stellte der Utrechter Friede das frühere Verhältnis» wieder her. Mil Karl Albrechts (als deutscher Kaiser Karl VH.) Sohne, Maximilian Joseph 111 , starb die bayerische Linie des Hauses Wittelsbach 1777 ganz aus und wurde nach dem seither mehrmals bekräftigten und erneuerten Vertrage von Pavia von dem Churfürsten Karl Theodor von Pfalz-Neuburg und nach dessen Tode (1799) von Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken (seil 1806 König von Bayern) beerbl, dem Stammvater des gegenwärtigen Regentenhauses.
Regierender König: Maximilian II., geb. den 28. Novbr. 1811 übernimmt die Regierung in Folge der Abdikation seines Vaters, des Königs Ludwjg 1. am 21. März 1848. Vermählt mit Friederike Franziska Auguste Alane Hedwig, könig. Prinzessin von Preussen, geb. den 15. Oclbr. 1825. Kronprinz: Ludwig Otto Friedrich Wilhelm, geb. den 25. August 1845. Orden: 1) Hubertus, gesl. 1444; 2) Georg, gesl. 1729; 3) Max Joseph’ gest. 1803; 4) bayerische Krone, gest. 1808; 5) Theresia, für Frauen «esl 1827; 6) Ludwig, gest. 1828; 7) St. Michael, gest, im J. 1693 und für einen Verdienstorden erklärt 1837.
Verfassung konstitutionell monarchisch mit zwei Kammern die der Reichsrällie und der Abgeordneten, zu welchen ersteren die Prinzen des Hauses, die mediatisirten Fürsten und Grafen, die Kronbeamten des Reichs, die Erzbischöfe, ein vom König ernannter Bischof, der Präsident des protestantischen Oberkonsisloriums und überhaupt die Personen gehören, die der König wegen ausgezeichneter Verdienste zu ihren Mitgliedern ernennt wahrend in der zweiten Kammer Ritterguts- und Gutsbesitzer, die Aboe-ordnelen der Universitäten, die Geistlichen der katholischen und protestantischen Kirche, Abgeordnete der Städte, Märkte Silz und Stimme haben. Einberufung der Kammern wenigstens alle drei Jahr. Die Krone ist im Mannsstamme der regierenden Familie erblich, geht nur nach völligem Aussehen des ersteren auch auf die Töchter über. Die grosse Mehrzahl der Staatsangehörigen bekennt sich zur katholischen Kirche. Die Postverwaltung ist königlich und participirl an den deutsch - österreichischen Poslverein innerhalb dessen überall gleiche Taxe für den Personenverkehr wie für das ne porto slallhal. in der Bundesversammlung nimmt Bayern die drille teile ein und hat im Pleno 4 Slimmen.
Landesumversitäten; München, gest. 1826; Erfangeø, gest 1743 und Wurzburg, gest. 1582.
Münzk. I.
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