ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 656

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.

Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.

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110 B. Gemüseanbau und -Verwertung. stellt z. Zt. noch eine billigere Ausnahmetarifierung im Ausnahmetarif 16 für Kohl (Kraut) aller Art, ausgenommen Blumen- und Rosenkohl. Der Ausnahmetarif gilt bei Aufgabe als Frachtgut und — bei den der ermäßigten Eilgutklasse zugewiesenen Kohlarten — als Eilgut. Die Fracht wird nach den Frachtsätzen der Klassen F und F10 berechnet; außerdem ist eine besondere Klasse F 5 gebildet. Die Frachtermäßigung besteht demnach darin, daß anstatt der Fracht nach Klasse E die nach der billigeren Klasse F gewährt wird. In der Übersicht sind die Ausnahmefrachtsätze für 200 km ersichtlich gemacht. Eine weitere Frachtermäßigung (auch bei Anwendung des Ausnahmetarifs 16) gewährt der Nottarif für die den Klassen C und E angehörenden frischen Feld- und Gartenfrüchte, sowie für frische Mohrrüben (Karotten) und frische Kohlrüben der Klasse F. Dieser Ausnahmetarif gilt bei Aufgabe als Eilgut und Frachtgut, jedoch nicht als beschleunigtes Eilgut, für Sendungen, die im Deutschen Reiche verwendet werden. Die Ausnahmefrachtsätze werden sogleich gewährt, wenn der Frachtbrief in der Spalte „Inhalt“ den Zusatz erhält: „Zur Verwendung im Deutschen Reich“. Fehlt dieser Zusatz, so wird der Nottarif nachträglich auf besonderen, binnen drei Monaten nach Aufgabe des Gutes zu stellenden schriftlichen Antrag gewährt. Dem Antrag muß der Originalfrachtbrief und eine Erklärung folgenden Inhalts beigefügt werden: „D... . Unterzeichnete . . . erklärt hierdurch auf Pflicht und Gewissen, daß die in d , . . anliegenden Originalfrachtbriefe . .. bezeichnete . .. Sendung ... im Deutschen Reich verwendet werden (wird) oder worden sind (worden ist); er (sie) ist bereit, dies auf Verlangen der Eisenbahn durch Vorlage der Bücher oder sonstiger Belege oder durch, eine auf seine (ihre) Kosten vorzunehmende Prüfung der Bücher oder Belege nachzuweisen.“ ......., den ... 19 . .. Unterschrift des Empfängers. Der Nottarif gewährt eine zehnprozentige Ermäßigung der Frachtsätze der regelrechten Tarifklassen und des Ausnahmetarifs 16. 6. Die Zollsätze für Gemüse und Obst. Seit dem 1. Oktober 1925 sind mit der großen Zollvorlage auch für die Konservenindustrie neue Zollsätze in Kraft getreten, die zwar in dem ganzen Aufbau des Tarif es an die Vorkriegssätze erinnern, in den einzelnen Zollsätzen aber wesentlich davon abweichen. Grundsätzlich sei zur Erklärung folgendes vorausgeschickt. Die sogenannten autonomen Zollsätze gelten für den Verkehr mit denjenigen Ländern, mit denen das Deutsche Reich einen Handelsvertrag noch nicht abgeschlossen hat. Sie sind oft absichtlich hoch angesetzt, um bei den Verhandlungen über die Wirtschaftsverträge mit den anderen Ländern eine Handhabe zu besitzen, und es besteht kein Zweifel, daß ein großer Teil der Zollsätze erniedrigt werden wird durch Zugeständnisse der vertragschließenden Länder auf anderen Gebieten. Das Zollgesetz bedeutet also nur eine vorläufige all-