ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 656

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.

Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.

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Fi’achtkosten. 109 Schlehen, Zwetschgen, alles getrocknet oder gedörrt; Apfel-und Birnenwein (Obstmost), Beerenwein (ausgenommen Traubenwein); Beeren, eingekocht; Essiggurken; Farine; Feld- und Gartenfrüchte: Gemüse, Stein- und Kernobst, getrocknet oder gedörrt, soweit nicht besonders aufgeführt; Fruchtsirup; Fruchtsaft; Gemüse, getrocknet, gedörrt, eingelegt oder sonst zubereitet; Gemüsekonserven; Gewürzgurken; Kandiszucker; Kirschwein, Marmelade (Obstmus, Fruchtkreude); Pfeffergurken; Rohrzucker, Rohzucker von 98% und mehr Polarisation; Rübenzucker; Senfgurken. Der Klasse G gehören an: Äpfel, Aprikosen, Birnen, Mirabellen, Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Zwetschgen, frisch oder unreif; Brombeeren, Erdbeeren, Hagebutten, Heidelbeeren, Johannisbeeren, Kirschen, Mispeln, Preiselbeeren, Wacholderbeeren, Weintrauben, frisch; Feld- und Gartenfrüchte, frisch; Beeren-, Stein- und Kernobst, soweit sie nicht besonders angeführt; Rohzucker von weniger als 98% Polarisation; Salzgurken; Stärkezucker, Stärkezuckersirup (Glukose); Traubenzucker; Traubenzucker sirup; Weißbleche zur Verarbeitung von Konservendosen, auch verzinkt und verzinnt. Der Klasse D gehören an: Bohnen und Gurken, rohe, in Salz wasser eingelegt, beim unmittelbaren Versand an Konservenfabriken zur Weiterverarbeitung; Sauerkraut; Trester, getrocknet, auch zerkleinert. Der Klasse E gehören an: Blumenkohl; Bohnen, grüne; Erbsen, grüne (Schoten); Feld- und Gartenfrüchte, frisch, die sonst nicht genannt sind; Gurken; Knoblauch; Kohl (Kraut); .Kohlrabi (Oberrüben); Kürbisse; Meerrettich; Melonen; Rhabarber; Schalotten, grüne; Selleriewurzeln; Spargel; Spinat; Speisezwiebeln; Teltower Rübchen; Trester, frisch, auch mit chemischen Stoffen haltbar gemachte und ausgebrauchte. Der Klasse F gehören an: Rüben, frische (ausgenommen Teltower Rübchen, Kl. E.). Als „frisch“ gelten auch die angeführten, an der Luft getrockneten Güter im Gegensatz zu den mittels Trocken- und Darrapparaten entfeuchteten. Die Angabe „frisches Obst“ im Frachtbrief genügt nicht zur Anwendung der Klasse C, der Inhalt muß vielmehr dem Tarif entsprechend bezeichnet werden, z. B. „frische Äpfel“. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für ermäßigtes Eilstückgut. Bei Eilgutladungen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die der ermäßigten Eilgutklasse angeboren (vgl. Abschn. a unter „Eilgut“) , und den übrigen. Diese haben die Fracht nach den Sätzen der Klassen A, A 10 oder A 5 für das doppelte wirkliche Gewicht zu zahlen, Güter der ermäßigten Eilgutklasse, dagegen nur die Fracht für Frachtgut nach der für das Gut in Betracht kommenden Klasse. Die Fracht für beschleunigtes Eilgut wird bei allen Gütern ohne Ausnahme nach den Sätzen der Klassen A, A 10 oder A 5 für das Dreifache des wirklichen Gewichts berechnet. Neben der Frachtberechnung nach den regelrechten Tarifklassen be-