ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 656

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.

Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.

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108 B. Gemüseanbau und -Verwertung. Im Abschnitt ,,c) Wagenladungen“ sind noch weitere Erläuterungen bei der Stelle „Feld- und Gartenfrüchte“ gegeben. Die der ermäßigten Eilgutklasse angehörenden frischen Feld- und Gartenfrüchte in Körben, Kisten, Steigen u. dgl. werden als Eilgut nach den Bestimmungen über Wagenladungsgüter befördert gegen Berechnung der tarifmäßigen Wagenladungsfracht, wenn nicht die Stückgutfracht für mindestens 2000 kg zu den Sätzen der ermäßigten Eilgutklasse für jeden verwendeten Wagen billiger ist. Als ausreichende Verpackung gelten bei solchen Sendungen auch offene Körbe, Kisten u. dgl. Frische Feld- und Gartenfrüchte in loser Schüttung fallen nicht unter diese Bestimmung, die dem Verfrachten einen Anspruch auf Selbstverladung für Mengen einräumt, für die die Stückgutfracht in der Regel niedriger ist als die Wagenladungsfracht. Für beschleunigtes Eilgut wird die Fracht allgemein nach den Eilgutsätzen für da,s l%fache wirkliche Gewicht, mindestens für 30 kg für jede Frachtbriefsendung, berechnet. Die Mindestfracht beträgt M. 1,20. Ermäßigungen für einzelne Güter bestehen nicht. Zu benutzen ist ein Eilfrachtbrief, der mit der Überschrift „Beschleunigtes Eilgut“ zu versehen ist. c. Wagenladungen. Die Wagenladungsgüter sind in sechs Hauptklassen — A bis F — eingeteilt. A bis E besitzen Nebenklassen für 5 und 10t, F nur eine solche für 10 t. Die Abstufung der Frachtsätze in den verschiedenen Haupt- und Nebenklassen ergibt sich, aus der vorangestellten Übersicht. Die Zugehörigkeit der Güter zu den einzelnen Klassen bestimmt der Eisenbahngütertarif. Ob die Fracht innerhalb der Klasse nach dem Satze der Hauptklasse oder einer Nebenklasse berechnet wird, hängt vom Gewicht der Sendung ab. Beispielsweise rechnet man bei einer Sendung von 8500 kg entweder dieses Gewicht mit dem Satze der 5 t-Nebenklasse oder 10 000 kg nach dem Satze der 10 t-Nebenklasse. Die niedrigste Fracht gelangt zur Erhebung. Der Klässe A gehören an: die in den Klassen B bis F nicht genannten, in Betracht kommenden Güter, insbesondere Ananas; Apfelsinen (Orangen); Bananen; Beeren, getrocknet; Datteln; Edelkastanien; Farbzucker; Feigen; Fruchtzucker; Invertzucker, Karamel (Zuckercouleur) ; Konfitüren (eingekochte Früchte); Mandeln, Mandarinen, Nüsse, auch grüne; Pilze; Traubenwein; Trester, gekocht oder gemahlen; Trestermark, gekocht oder gemahlen; Zitronen, Gemüse und Obst, das in besonderer Weise haltbar gemacht (durch Zusatz von Alkohol, Essig, Ameisensäure usw., durch Sterilisieren oder andere Verfahren) oder verändert sind (durch Gären oder sonstige Verarbeitung), rechnen ebenfalls zur Klasse A, soweit sie nicht in einer der übrigen Klassen noch besonders genannt sind, z. B. Salzgurken, Sauerkraut, Konservendosen aus Weißblech. Der Klasse B gehören an: Äpfel, Aprikosen, Birnen, Hagebutten, Kirschen, Mirabellen, Mispeln, Pfirsiche, Pflaumen, Quitten,