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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 656
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.
Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.
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B. Gemüseanbau und -Verwertung.
a b c
| Tarif-Nr. Warengattung autonomer Vor-kriegs-zollsatz für 1 dz Zollsatz vor dem 1. 10. 25 für 1 dz neuer autonomer Zollsatz ab 1 10. 25 für 1 dz
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Anderes Obst:
frisch:
Apfel, Birnen. Quitten:
unverpackt:
vom 25. September bis 25. November
vom 26. November bis 24. September .
verpackt ................................
Anmerkung: Frische Äpfel, Birnen und Quitten sind als unverpackt zu behandeln, wie sie lose geschüttet in Fahrzeugen eingehen. Die Fahrzeuge dürfen, mit Ausnahme der Schiffe, nicht mit Abteilungen versehen sein. Die Boden,flächen und die Seitenwände der Fahrzeuge sowie die obere Fläche der Obstsendungen dürfen mit Stroh belegt oder bedeckt sein.
Aprikosen, Pfirsiche.......................
Pflaumen all. Art, Kirsch en, Weichseln, Mispeln Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes Stein- u. Kernobst Erdbeeren................................ Himbeeren, Johannisbeeren Stachelbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren.Holunderbeeren, Preiselbeeren, Wacholderbeeren, und sonstige Beeren zum Genuß_____________
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4^
getrocknet, gedarrt (auch zerschnitt, u. geschält): Äpfel und Birnen einschließlich verwertbare Abfälle.............................. Aprikosen, Pfirsiche...................... Pflaumen aller Art:
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens 80 kg Rohgewicht in anderer Verpackung................. anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst . gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet;
gegoren:
Aprikosen. Pfirsiche......................
anderes Obst . .......................
Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitet Anmerkung: Getrocknete Bananen zur Herstellung von Miillereierzeugnissen unter Zollsicherung..............................
Apfelsinen, frisch...............................
Zitronen, frisch.................................
Mandeln, frisch..................................
Zedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Mangopflaumen, Pistazien und anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch___________________
frei
2,50
10
unverpackt oder nur in Säcken bei je mindestens 60 kg Rohgewicht vorübergehend frei 10
6
8
15
8 8 50
6 vorübergehend 10
frei
frei frei 5
20 20 30
5 vorübergehend 5
frei
10 4 4
10 10 10
mindestens
50 kg roh:
10 4 10
15 15 20
8 8 8
K / 4 10
O t 5 10
frei 10 32
— frei frei
3,25 20
frei 15
12 2 12
12 12