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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 656
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.
Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.
Die Zollsätze für Gemüse und Obst.
113
Die wichtigsten Tarifbestimmungen für Gemüse und Obst sind in dem durch den ab 1. Oktober 1925 in Kraft getretenen mit Holland und Belgien abgeschlossenen Handelsvertrag enthalten. Diese nachstehend aufgeführten Sätze gelten auch darüber hinaus für alle Länder, welche die deutsche Meistbegünstigung besitzen, denn es ist anzunehmen, daß nach Holland und Belgien in absehbarer Zeit auch mit Frankreich, Italien und Spanien ähnliche Handelsverträge abgeschlossen werden. Die Sätze des belgischen bzw. holländischen Vertrages sind die folgenden:
Tarif-Nr.
Benennung der Erzeugnisse, Vei’packung und Fristen
Zollsatz für 1 dz in M.
aus 23 aus 38
aus 45
aus 47
aus 219
Kartoffeln, frisch, in der Zeit vom 1. bis 31. Juli . . . .
Küchengewächse, frisch:
Spargel in der Zeit vom 1. 5. bis 30. 6..................
Tomaten, in. Kisten bei einem Rohgewichte bis 5 kg ein-
schließlich, in der Zeit vom 1. 5. bis 31. 7.............
Blumenkohl in der Zeit vom 1. 6. bis 31. 10_____________
Bleichsellerie, Brüsseler Zichorie.......................
Blätterspinat.........................................
Erbsen in der Zeit vom 16. 5. bis 15. 7.................
Bohnen in der Zeit vom 16. 6. bis 31. 10................
Karotten in der Zeit vom 16. 6. bis 31. 7................
Schnittsalat in der Zeit vom 16. 10. bis 31. 3____________
Weintrauben, frisch (Tafeltrauben), in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 kg einschließlich eingehend. . . .
Äpfel, frisch: unverpackt vom 25. 9. bis 31. 12........................
.....................................
nur in Säcken bei mindestens 50 kg Rohgewicht: vom 25. 9. bis 31. 12...................................
vom 1. 1. bis 24. 9...................................
in anderer Verpackung...............................
Birnen, frisch: unverpackt, vom 1. 9. bis 15. 11.........................
....................................
nur in Säcken, bei mindestens 50 kg Rohgewicht: vom 1. 9. bis 15. 11.................................. vom 16. 11. bis 31. 8...................................
in anderer Verpackung...............................
Pflaumen, frisch, vom 1. 8. bis 15. 10.....................
Erbsen und Puffbohnen in luftdicht verschlossenen Behältnissen
1,50
10 —
12 —
5,— 4 — 5,— 5,— 5 — 5,— 5 —
15 —
2 —
3 —
12,— 12 —
2,—
8,—
12,—
12,—
6 —
25.—
Die Interessen der Konservenindustrie gehen im allgemeinen dahin, die Einfuhr der Rohprodukte zu erleichtern, die der Fertigprodukte zu erschweren, wenn nicht überhaupt unmöglich zu machen, um sich auf diese Weise gegen die ausländische Konkurrenz zu schützen. Anderseits geht ihr Bestreben dahin, die Ausfuhr der Rohprodukte möglichst zu verhindern, um sich das Material des Inlandes zu erhalten, die Ausfuhr der Fertigprodukte dagegen im Interesse eines großen Absatzes auch nach dem Ausland einmal von allen einheimischen Bestimmungen freizuhalten, und die Bestimmungen derjenigen Länder, nach denen die Ware versandt werden soll, auf der Basis von Handelsverträgen möglichst zu erleichtern. Unter dem letzten Punkt sind nicht nur die fremden Zollsätze zu verstehen, sondern alle Bestimmungen, die darauf abzielen, die Einfuhr in das betreffende Land zu erschweren, z. B. schikanöse Vor-
Jacobsen, Konservenindustrie. 8