Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seife 174
Bayerifche SubilCIunis »Landes •Hus^fe^u^g 1906
Nr. 8
Der Preis der Karte betragt:
fur Herren MK. 20.
fur Damen MK. 15.—,
fur Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebens-
jahre) MK. 10.—.
Zur Verhinderung eines zu grohen findranges Kurz
vor Beginn der ftusftellung wird vom 15. April an ein
3uschlag von 1 Mk. und vom 1. Mai an ein solcher von
2 Mk. erhoben.
Die Karte wird auf eine Photographie in Disitkarten-
geklebt.
Zchon vor lveihnachten werden Gutscheine auf Dauer-
Karten verkauft. Dieselben werden auf Uarnen ausgestellt
und Konnen spater gegen die Karten ausgetauscht werden.
Die Bestellung der Karten und Gutscheine hat schristlich
oder mundlich bei der Geschaftsstelle oder den Geschaften
der Stadt zu erfolgen, die sich zum Kartenverkauf bereit
erklaren. Mit der Bestellung ist zugleich die Photographie
in Visitkartenformat einzuliefern.
2. Die Kartenhefte sind fur alle Tage, an denen Keine
Lrhohung des Lintrittspreises stattfindet, von 10 Uhr
morgens bis abends 6 Uhr gultig. Fur die Seit vor
10 Uhr ist .eine Zuschlagskarte von 50 Pfg. zu losen.
Bei Verwendung der Kartenhefte an billigen Tagen
findet eine Vergutung nicht statt.
Preis der Kartenhefte:
1. mit Tageskarten:
1 Heft mit 6 Karten . . Mk. 5.50
1 // 12 „ 10. -
1 „ 20 „ 15. -
2. mit fibendkart en:
1 Heft mit 6 Karten . . Mk. 2.50
1 „ „ 12 „ 4. -
1 // 20 „ // 7. -
3. Tageskarten.
Preise:
a) fln gewohnlichen Tagen
vor 10 Uhr morgens Mk. 2. —
von 10 Uhr morgens an Mk. 1. —
von 6 Uhr abends an 50 Pfg.
b) fln billigen Tagen
vor 10 Uhr morgens Mk. 2. —
von 10 Uhr morgens an 75 Pfg.
von 6 Uhr abends an 30 Pfg.
c) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahre zahlen
von morgens 10 Uhr an die Preise sur die flbend-
karte, also fur gewohnlich 50 Pfg., an billigen Tagen
30 Pfg.
d) Mitglieder von Kongressen und Vereinen, sowie Urbeiter-
personal, haben fur die Lintrittskarte 50 Pfg. zu
zahlen, wenn die betrefsende Gruppe mindestens 50
Besucher aufweist. Die Karten mussen mindestens drei
Tage vor dem Besuchstag bei der Geschaftsstelle be-
stellt und gegen Bezahlung abgeholt werden. Der
Lintrittstag wird von der Geschaftsstelle bestimmt und
auf den Karten vermerkt. Die Karten haben nur an
diesem Tage Gultigkeit. Sede Karte gilt nur fur eine
Person und berechtigt auch nur zum einmaligen Lin-
tritt. Uicht benutzte Karten werden nicht zuruck-
genommen. Die Karten werden auch fur Fornilien-
angehorige (§rau und Kinder) ausgestellt. Fur
Kongresse, deren Daner auf mehrere Tage sestgesetzt
ist, konnen Dauerkarten (auf die betreffenden Tage
beschrankt) ausgestellt werden. Der Preis fur solche
Karten wird um 25 Prozent ermahigt. Line Karte
fur drei Tage wurde also statt 3 Mk. nur Mk. 2.25
kosten.
e) Ganze Schulklassen unter Fuhrung des Lehrers erhalten
Karten nach Mahgabe der 3iffer 3d zum Preise von
30 Pfg. Familienangehorige sind hierbei ausgeschiossen.
4. fln Freitarten werden ausgestellt:
a. Legitimationskarten fur die Beamten und Bediensteten
des Unternehmens.
b) Freikarten fur die flussteller und ihre Vertreter. Fede
ausstellende Firma erhalt nur eine Daner - Legitima-
tionskarte, die auf den Uamen des Firmeninhabers
ausgestellt wird. Von mehreren Firmen - Teilhabern
erhalt nur einer eine Legitimationskarte. Bei Kollek-
tivausstellungen erhalt jeder Teilnehmer eine Legiti-
mationskarte. fluherdem Kann noch technischen Ver-
tretern der flussteller, nicht aber Kanfmannischen, eine
solche Karte ausgestellt werden. Die Karten werden
auf Photographien aufgeklebt. Zur Schreibgebuhren
sind 3 Mk., bei der Sonberausftellung des Handwerks
1 Mk. zu entrichten. Duplikats werden mit 6 resp.
3 Mk. berechnet. Die Karten werden nur auf Wunsch
und nur gegen Einsendung der Photographie aus-
gestellt.
c. Mirtschaftspachter und ahnliche Unternehmer erhalten
Dauer-Legitimationskarten. Fur diese Karten gelten
die Bestimmnngen unter Siffer 2.
d. Angeftellte der Mirtschaftspachter, der Unternehmer
sowie das fur den Betrieb und die Unterhaltung der
fiusstellungsgegenstande notwendige hilfspersonal der
flussteller erhalten Monatskarten gegen eine Schreib-
gebuhr von 1 MK. Zur den Umtausch der Monats-
karten wird eine Schreibgebuhr nicht erhoben. Fur
flusstellung von Duplikaten ist eine Schreibgebuhr von
3 Mk. zu zahlen.
e. Lintrittskarten (Monatskarten) fur effenbringende
Personen werden unentgeltlich ausgestellt. Lintritt nur
zu bestimmter 3eit und an bestimmten Lingangen.
f. Lintrittskarten fur Lieferanten (Monatskarten) wie
unter 3iffer 5. Uur fur beftimmte Tagesstunden gultig.
g. Lintrittskarten fur die Prehvertreter (ohne Schreib-
gebuhr).