Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seife 194
Bayerifche Subildums-Landes =flus^fe^u^g 1906
nr. 9
Schutzgeldes stillschroeigend verlangert. Bessersituierte oder
Personen von Rang und Stand machten sich zur Lrsullung
der ihnen als Schutzverroandten obliegenden Derbindlich-
helten und zur Zahlung des Schutzgeldes durch Russtellung
eines Reverses und Rufstellung zweier Burgen verbindlich.
Rudere mutzten zur Sicherheit 25 fl. Hinterlegen, welche
im Falle des Ivegzuges oder des Todes zurtickerstattet
wurden.
Nicht so schars wie in manchen anderen Staaten roar
in Nurnberg die Grenzlinie zroischen dem Rdel und den
Burgerlichen gezogen. Das lag in der ursprunglich demo-
Kratischen Staatsverfassung, die spater in eine aristokratische
ausartete. Der Rdel allein geroLhrte Keine Dorzuge, nicht
einmal die Wtirde des Patriziates;nur die „ehrbaren"
Geschlechter haben sich nach und nach in den Besitz der
Ratsfahigkeit gesetzt. Daher sindet man in den alteren
Verzeichnissen der Ratsglieder viele unadelige Namen. Die
meisten roaren Kaufleute, die sich durch Reichtum Rnsehen,
Dorzuge, Begnadigungen und adelige Dorrechte zu erroerben
routzten. Rus dem Stande der Gelehrten und Kaufleute,
roelche man als „ehrbare" Geschlechter bezeichnete, rourden
die lNitglieder des Rates ohne Rticksicht auf adelige Geburt
erroahlt. Trst Kurz vor und nach den Zeiten der Kirchlichen
Reformation fing man an, dem Geburtsadel besonderen
IDert beizulegen, nachdem schon fruher einige machtige
Familien andere „ehrbare" Geschlechter von dem Eintritt
in den Rat abzuhalten geroutzt Hatten.
Das Patriziat suchte immer mehr sich von den andern
Burgern des Staates zu trennen und durch das Privilegium
des Kaisers Leopold I. vom 18. November 1696 rourde
dem Rate das Recht erteilt, neue Geschlechter Kooptieren
zu dursen. Dadurch rourde die Grenzlinie zroischen Patri-
ziern und Burgern sehr genau bezeichnet. Sur Ratsfahigkeit
roar notroendig: Der Rspirant sollte sich Derdienste um die
Stadt Nurnberg erroorben haben- er mutzte liegende Grunde
oder Familienstiftungen besitzen, -er muhte beim Rate seine
Bitte einreichen, seinen Rdel beroeisen und durch Derheiratung
mit adeligen Familien in Derroandtschast stehen. Ivenn
der Fall eintrat, dah neuere Familien durch Kaiserliche
Diplome alle Dorrechte ratsfahiger Familien erhalten Hatten,
so eigneten sich dennoch die seit dem Iahre 1536 im Besitze
der Ratsfahigkeit befindlichen Familien einige Dorrechte
zu, roelche sie den spater ratssahig geroordenen Geschlechtern
nicht einraumen roollten. Das gab zu Spaltungen im Pa-
triziat selbst Rnlatz. Der Beitritt mehrerer Patrizierfamilien
zu der Genossenschast der vormals unmittelbaren Reichs-
ritter vermehrte noch diese Spannung. 3m 3ahre 1784
rourde durch die Nlajoritat der Grundsatz ausgesprochen,
datz jene, roelche in neueren Seiten die Rechte ratssahiger
Glieder durch kaiserliche Diplome erhalten hatten, nicht
eher sollten in den Rat geroahlt roerden, bis Kein Subjekt
von den alten ratsfahigen Geschlechtern mehr vorhanden
sei. 1788 rourde dieser Grundsatz dahin modifiziert, dah
bei Konkurrenz alter und neuer ratsfahiger Familien, roenn
gleich taugliche Subjekte vorhanden roaren, auf die alteren
vorztiglich Rucksicht genommen roerden soli. Da blieb den
neuen Familien nicht viel Hoffnung ubrig, in den Rat ge-
roLhlt zu roerden, und man Kann roohl behaupten, dah
die Stellen beinahe erblich roaren.
Rus diesem eingerissenen Rristokratismus ILtzt sich nun
fo manches erklLren, roas die Serruttung der Nurnberger
Dersassung herbeisuhrte. Die ratsfLhigen Familien, deren
in allem 23 roaren, rourden in genietzende und ungeniehende
eingeteilt. 3ene sind solche, aus denen bereits Glieder in
den Rat roirklich ausgenommen roaren; mit dem Namen
der Nngenietzenden bezeichnete man jene, roelche die Rn-
roartschaft haben, bei Rbgang einer genietzenden Familie
ein Glied des Rates zu roerden.
Dorgcfchichte und Organisation der flusftellung.
M 12. NtLrz des 3ahres 1904 erlietz der tandes-
ausschub einen von seiner ganzen Dorstandschaft
und den Nlitgliedern der Kreisausschusse unter-
schriebenen Rusrus, der mit solgenden Worten
anhebt:
„Das Jahr 1906 ist sur das bayerische
Dolk ein Jubeljahr. Meite bayerische Landesgebiete
seiern in diesem Jahre die lOOjLhrige Sugehorigkeit
zur Krone Bayerns, unter deren Zchutz und Schirm sie
zu neuer Blute gelangt sind. Die aus diesem Rnlasse
ganz Bayern durchziehende Festesstimmung soli in einer
groben, das roirtschaftliche Leben und geistige Schaffen
unseres Dolkes vor Rugen fuhrenden Russtellung, u6er
roelche Se. Konigliche Hoheit Prinzregent Luitpold
von Bayern das Protektorat allerhuldvollst zu tiber-
nehmen geruhten, ihren Rusdruck finden. Die konigliche
Staatsregierung hat diesem vaterlLndischen Nnternehmen
tatkrLftige Nntersttitzung zugesagt und aus den roeitesten
Kreisen des bayerischen Erroerbslebens, von Gemeinden,
Behorden, Genossenschaften und Dereinen roird dem
groben Nnternehmen bereits die lebhafteste Teilnahme
zugeroendet."
(Es roird dann auf die Bedeutung und die Trfolge der
friiheren Russtellungen Hingeroiesen, serner die erfreuliche
Tatsache hervorgehoben, dah Se. Konigliche Hoheit Prinz-
regent Luitpold von Bayern, der hohe Protektor der Rus-
stellung, zur Nntersttitzung von Russtellern aus dem Klein-
geroerbe die Summe von 25000 INK. zu spenden geruht