ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Side af 1124 Forrige Næste
Seife 194 Bayerifche Subildums-Landes =flus^fe^u^g 1906 nr. 9 Schutzgeldes stillschroeigend verlangert. Bessersituierte oder Personen von Rang und Stand machten sich zur Lrsullung der ihnen als Schutzverroandten obliegenden Derbindlich- helten und zur Zahlung des Schutzgeldes durch Russtellung eines Reverses und Rufstellung zweier Burgen verbindlich. Rudere mutzten zur Sicherheit 25 fl. Hinterlegen, welche im Falle des Ivegzuges oder des Todes zurtickerstattet wurden. Nicht so schars wie in manchen anderen Staaten roar in Nurnberg die Grenzlinie zroischen dem Rdel und den Burgerlichen gezogen. Das lag in der ursprunglich demo- Kratischen Staatsverfassung, die spater in eine aristokratische ausartete. Der Rdel allein geroLhrte Keine Dorzuge, nicht einmal die Wtirde des Patriziates;nur die „ehrbaren" Geschlechter haben sich nach und nach in den Besitz der Ratsfahigkeit gesetzt. Daher sindet man in den alteren Verzeichnissen der Ratsglieder viele unadelige Namen. Die meisten roaren Kaufleute, die sich durch Reichtum Rnsehen, Dorzuge, Begnadigungen und adelige Dorrechte zu erroerben routzten. Rus dem Stande der Gelehrten und Kaufleute, roelche man als „ehrbare" Geschlechter bezeichnete, rourden die lNitglieder des Rates ohne Rticksicht auf adelige Geburt erroahlt. Trst Kurz vor und nach den Zeiten der Kirchlichen Reformation fing man an, dem Geburtsadel besonderen IDert beizulegen, nachdem schon fruher einige machtige Familien andere „ehrbare" Geschlechter von dem Eintritt in den Rat abzuhalten geroutzt Hatten. Das Patriziat suchte immer mehr sich von den andern Burgern des Staates zu trennen und durch das Privilegium des Kaisers Leopold I. vom 18. November 1696 rourde dem Rate das Recht erteilt, neue Geschlechter Kooptieren zu dursen. Dadurch rourde die Grenzlinie zroischen Patri- ziern und Burgern sehr genau bezeichnet. Sur Ratsfahigkeit roar notroendig: Der Rspirant sollte sich Derdienste um die Stadt Nurnberg erroorben haben- er mutzte liegende Grunde oder Familienstiftungen besitzen, -er muhte beim Rate seine Bitte einreichen, seinen Rdel beroeisen und durch Derheiratung mit adeligen Familien in Derroandtschast stehen. Ivenn der Fall eintrat, dah neuere Familien durch Kaiserliche Diplome alle Dorrechte ratsfahiger Familien erhalten Hatten, so eigneten sich dennoch die seit dem Iahre 1536 im Besitze der Ratsfahigkeit befindlichen Familien einige Dorrechte zu, roelche sie den spater ratssahig geroordenen Geschlechtern nicht einraumen roollten. Das gab zu Spaltungen im Pa- triziat selbst Rnlatz. Der Beitritt mehrerer Patrizierfamilien zu der Genossenschast der vormals unmittelbaren Reichs- ritter vermehrte noch diese Spannung. 3m 3ahre 1784 rourde durch die Nlajoritat der Grundsatz ausgesprochen, datz jene, roelche in neueren Seiten die Rechte ratssahiger Glieder durch kaiserliche Diplome erhalten hatten, nicht eher sollten in den Rat geroahlt roerden, bis Kein Subjekt von den alten ratsfahigen Geschlechtern mehr vorhanden sei. 1788 rourde dieser Grundsatz dahin modifiziert, dah bei Konkurrenz alter und neuer ratsfahiger Familien, roenn gleich taugliche Subjekte vorhanden roaren, auf die alteren vorztiglich Rucksicht genommen roerden soli. Da blieb den neuen Familien nicht viel Hoffnung ubrig, in den Rat ge- roLhlt zu roerden, und man Kann roohl behaupten, dah die Stellen beinahe erblich roaren. Rus diesem eingerissenen Rristokratismus ILtzt sich nun fo manches erklLren, roas die Serruttung der Nurnberger Dersassung herbeisuhrte. Die ratsfLhigen Familien, deren in allem 23 roaren, rourden in genietzende und ungeniehende eingeteilt. 3ene sind solche, aus denen bereits Glieder in den Rat roirklich ausgenommen roaren; mit dem Namen der Nngenietzenden bezeichnete man jene, roelche die Rn- roartschaft haben, bei Rbgang einer genietzenden Familie ein Glied des Rates zu roerden. Dorgcfchichte und Organisation der flusftellung. M 12. NtLrz des 3ahres 1904 erlietz der tandes- ausschub einen von seiner ganzen Dorstandschaft und den Nlitgliedern der Kreisausschusse unter- schriebenen Rusrus, der mit solgenden Worten anhebt: „Das Jahr 1906 ist sur das bayerische Dolk ein Jubeljahr. Meite bayerische Landesgebiete seiern in diesem Jahre die lOOjLhrige Sugehorigkeit zur Krone Bayerns, unter deren Zchutz und Schirm sie zu neuer Blute gelangt sind. Die aus diesem Rnlasse ganz Bayern durchziehende Festesstimmung soli in einer groben, das roirtschaftliche Leben und geistige Schaffen unseres Dolkes vor Rugen fuhrenden Russtellung, u6er roelche Se. Konigliche Hoheit Prinzregent Luitpold von Bayern das Protektorat allerhuldvollst zu tiber- nehmen geruhten, ihren Rusdruck finden. Die konigliche Staatsregierung hat diesem vaterlLndischen Nnternehmen tatkrLftige Nntersttitzung zugesagt und aus den roeitesten Kreisen des bayerischen Erroerbslebens, von Gemeinden, Behorden, Genossenschaften und Dereinen roird dem groben Nnternehmen bereits die lebhafteste Teilnahme zugeroendet." (Es roird dann auf die Bedeutung und die Trfolge der friiheren Russtellungen Hingeroiesen, serner die erfreuliche Tatsache hervorgehoben, dah Se. Konigliche Hoheit Prinz- regent Luitpold von Bayern, der hohe Protektor der Rus- stellung, zur Nntersttitzung von Russtellern aus dem Klein- geroerbe die Summe von 25000 INK. zu spenden geruht