ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Side af 1124 Forrige Næste
Seite 422 Bayeritoe 3ubildums-Landes-Husttellung 1906 Ur. 20 Fur Gruppe XVIII. Schul- und Unterrichtswesen. ,, „ XIX. Gesundheitspflege- und Wohlfahrts- einrichtungen. „ „ XX. Uunstgewerbe (soweit dasselbe in der Sonderausstellung des Kunstgewerbes untergebracht ist). „ „ XXI. Handwerk. flutzerdem werden sur die Sonderausstellung des Hand- werks noch solgende flbteilungen gebildet: A Land- und Forstroirtschaft. B fIbteilung fur Nahrungs- und Genuhmittel. C „ „ Textil- und Bekleidungs-Industrie. D „ „ Leder- und Gummiwaren. E „ „ Stein-, Ton-, Porzellan-, Zenient-, Gips- und Glaswaren. E „ „ Metallindustrie. 0 „ „ Holz- und Mobel-Industrie, Haus- und Zimmereinrichtungen. H „ „ Galanteris- und liurzwaren. I „ „ polygraphische Gewerbe. K „ „ wissenschaftliche Instruments. L „ „ Musikinstruments. M „ „ chemische Industrie. N „ „ Bau= und Ingenieurwesen. O „ „ Verkehrs- und Feuerloschwesen. P „ „ Maschinenwesen. Q „ „ Schul- und Unterrichtswesen. R „ „ Gesundheitspflege und Wohlfahrtsein- richtungen. Fur Gruppe XXII Gartenbau. § 3. Die Mitgliederzahl der einzelnen flbteilungen darf nicht unter sieben betragen. Die bsiden Vorsitzenden des Preisgerichts durfen einer der flbteilungen als Mitglied nicht angehoren. Die flbteilungen fur die Sonderausstellung des Handwerks werden gebildet aus einem der beiden Vorsitzenden und dem Schriftfuhrer der entsprechenden flb- teilung sur die flllgemeine flusstellung, sowie aus einer entsprechenden 3ahl von Handwerksmeistern. § 4. Die Trnennung der beiden Vorsitzenden und des Schrift- fuhrers des preisgerichts, sowie der Mitglieder der einzelnen flbteilungen ersolgt durch das K. Staatsministerium des K. Hauses und des Buhern aus Grund von Vorschlagen der Geschastsstelle der flusstellung. Die Geschastsstelle Hat bei ihren Vorschlagen die gutachtlichen Nutzerungen der Areisausschusse tunlichst zu berucksichtigen. Das K. Staats- ministerium behalt sich flbweichungen von den Vorschlagen der Geschastsstelle vor. § 5. Iede flbteilung wahlt aus ihrer Mitte einen ersten und zweiten Vorsitzenden, einen Berichterstatter und einen Schriftfuhrer. Die Bilbung von Sektionen innerhalb der flbteilungen bleibt dem Trmessen der einzelnen flbteilungen uberlassen. Die flbteilungen Konnen zu ihren Beratungen Sachverstandige und zwar auch Frauen beiziehen, welche jedoch nur gut- achtlich zu horen sind. Falls die Linvernahme eines Sach- verstandigen liosten verursacht, ist die Zustimmung des Ministerialkommissars ersorderlich. " § 6. Die Preisrichter und Sachverstandigen versehen ihr fimt als Lhrenamt. Das K. Staatsministerium des K. Hauses und des Autzern wird jedoch denjenigen Preisrichtern und Sach- verstandigen, welche ihren Ivohnsitz nicht in Nurnberg oder Furth haben, die liosten der hin- und Nuckreise II. lilasse ersetzen und als teilweise Vergutung ihrer Barauslagen fur die 3eit ihrer Tatigkeit beim Preisgericht, sowie sur die Tage der Hin- und Nuckreise ein Taggeld von zehn Mark gewahren. § 7. Die beiden Vorsitzenden des Preisgerichtes und der einzelnen flbteilungen, sowie die Berichterstatter und Schrist- suhrer dieser flbteilungen bilden zusammen den Preis- gerichtsausschutz. § 8. Vom K. Staatsministerium des li. Hauses und des Nutzern wird zum Preisgericht ein liommissar abgeordnet. Der Ministerial-liommissar vertritt die K. Staats- regierung wahrend der Preisgerichtsarbeiten und hat zu diesem Behuse die Besugnis, allen Verhandlungen des Preis- gerichtes, von denen er rechtzeitig zu verstandigen ist, mit beratender Stimme beizuwohnen und von allen Nktenstucken Tinsicht zu nehmen. § 9. Die Geschastsstelle der flusstellung wird das Preis- gericht tunlichst unterstutzen und demselben das ersorderliche Personal zur Besorgung der schristlichen firbeiten u. s. w. zur Versugung stellen, insbesondere auch den Verkehr des Preisgerichtes mit den flusstellern vermitteln. Die Geschasts- stelle wird serner dem Preisgerichte die Naume sur flb- Haltung seiner Sitzungen zur Versugung stellen und die ersorderlichen Schreibutensilien, liataloge u. s. w. liesern. Der Leiter der Geschastsstelle Kann an allen Ver- handlungen des Preisgerichtes mit beratender Stimme teil- nehmen. § 10. fils Preis wird eine Medaille verliehen, welche fur alle Grade der fluszeichnung gleichartig ist. Der Grad der fluszeichnung (in der fibstufung einer goldenen, silbernen, bronzenen Medaille) Kommt lediglich im Diplom zum flusdruck, welches mit der Medaille ver- liehen wird. Das Diplom wird von dem K. Staats- ministerium des K. Hauses und des Nutzeren ausgefertigt. Ts werden in demselben Kurz die Grunde angefuhrt, welche fur die Preiszuerkennung matzgebend waren. fluherdem wird im Diplom angegeben, ob der flussteller als Teil- nehmer an der allgemeinen flusstellung oder an einer der Sonderausstellungen des handwerks oder des Kunftgeroerbes pramiiert wurde.