Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seite 422
Bayeritoe 3ubildums-Landes-Husttellung 1906
Ur. 20
Fur Gruppe XVIII. Schul- und Unterrichtswesen.
,, „ XIX. Gesundheitspflege- und Wohlfahrts-
einrichtungen.
„ „ XX. Uunstgewerbe (soweit dasselbe in der
Sonderausstellung des Kunstgewerbes
untergebracht ist).
„ „ XXI. Handwerk.
flutzerdem werden sur die Sonderausstellung des Hand-
werks noch solgende flbteilungen gebildet:
A Land- und Forstroirtschaft.
B fIbteilung fur Nahrungs- und Genuhmittel.
C „ „ Textil- und Bekleidungs-Industrie.
D „ „ Leder- und Gummiwaren.
E „ „ Stein-, Ton-, Porzellan-, Zenient-, Gips-
und Glaswaren.
E „ „ Metallindustrie.
0 „ „ Holz- und Mobel-Industrie, Haus- und
Zimmereinrichtungen.
H „ „ Galanteris- und liurzwaren.
I „ „ polygraphische Gewerbe.
K „ „ wissenschaftliche Instruments.
L „ „ Musikinstruments.
M „ „ chemische Industrie.
N „ „ Bau= und Ingenieurwesen.
O „ „ Verkehrs- und Feuerloschwesen.
P „ „ Maschinenwesen.
Q „ „ Schul- und Unterrichtswesen.
R „ „ Gesundheitspflege und Wohlfahrtsein-
richtungen.
Fur Gruppe XXII Gartenbau.
§ 3.
Die Mitgliederzahl der einzelnen flbteilungen darf
nicht unter sieben betragen. Die bsiden Vorsitzenden des
Preisgerichts durfen einer der flbteilungen als Mitglied
nicht angehoren. Die flbteilungen fur die Sonderausstellung
des Handwerks werden gebildet aus einem der beiden
Vorsitzenden und dem Schriftfuhrer der entsprechenden flb-
teilung sur die flllgemeine flusstellung, sowie aus einer
entsprechenden 3ahl von Handwerksmeistern.
§ 4.
Die Trnennung der beiden Vorsitzenden und des Schrift-
fuhrers des preisgerichts, sowie der Mitglieder der einzelnen
flbteilungen ersolgt durch das K. Staatsministerium des
K. Hauses und des Buhern aus Grund von Vorschlagen
der Geschastsstelle der flusstellung. Die Geschastsstelle Hat
bei ihren Vorschlagen die gutachtlichen Nutzerungen der
Areisausschusse tunlichst zu berucksichtigen. Das K. Staats-
ministerium behalt sich flbweichungen von den Vorschlagen
der Geschastsstelle vor.
§ 5.
Iede flbteilung wahlt aus ihrer Mitte einen ersten
und zweiten Vorsitzenden, einen Berichterstatter und einen
Schriftfuhrer.
Die Bilbung von Sektionen innerhalb der flbteilungen
bleibt dem Trmessen der einzelnen flbteilungen uberlassen.
Die flbteilungen Konnen zu ihren Beratungen Sachverstandige
und zwar auch Frauen beiziehen, welche jedoch nur gut-
achtlich zu horen sind. Falls die Linvernahme eines Sach-
verstandigen liosten verursacht, ist die Zustimmung des
Ministerialkommissars ersorderlich.
" § 6.
Die Preisrichter und Sachverstandigen versehen ihr
fimt als Lhrenamt.
Das K. Staatsministerium des K. Hauses und des
Autzern wird jedoch denjenigen Preisrichtern und Sach-
verstandigen, welche ihren Ivohnsitz nicht in Nurnberg oder
Furth haben, die liosten der hin- und Nuckreise II. lilasse
ersetzen und als teilweise Vergutung ihrer Barauslagen fur
die 3eit ihrer Tatigkeit beim Preisgericht, sowie sur die
Tage der Hin- und Nuckreise ein Taggeld von zehn Mark
gewahren.
§ 7.
Die beiden Vorsitzenden des Preisgerichtes und der
einzelnen flbteilungen, sowie die Berichterstatter und Schrist-
suhrer dieser flbteilungen bilden zusammen den Preis-
gerichtsausschutz.
§ 8.
Vom K. Staatsministerium des li. Hauses und des
Nutzern wird zum Preisgericht ein liommissar abgeordnet.
Der Ministerial-liommissar vertritt die K. Staats-
regierung wahrend der Preisgerichtsarbeiten und hat zu
diesem Behuse die Besugnis, allen Verhandlungen des Preis-
gerichtes, von denen er rechtzeitig zu verstandigen ist, mit
beratender Stimme beizuwohnen und von allen Nktenstucken
Tinsicht zu nehmen.
§ 9.
Die Geschastsstelle der flusstellung wird das Preis-
gericht tunlichst unterstutzen und demselben das ersorderliche
Personal zur Besorgung der schristlichen firbeiten u. s. w.
zur Versugung stellen, insbesondere auch den Verkehr des
Preisgerichtes mit den flusstellern vermitteln. Die Geschasts-
stelle wird serner dem Preisgerichte die Naume sur flb-
Haltung seiner Sitzungen zur Versugung stellen und die
ersorderlichen Schreibutensilien, liataloge u. s. w. liesern.
Der Leiter der Geschastsstelle Kann an allen Ver-
handlungen des Preisgerichtes mit beratender Stimme teil-
nehmen.
§ 10.
fils Preis wird eine Medaille verliehen, welche fur
alle Grade der fluszeichnung gleichartig ist.
Der Grad der fluszeichnung (in der fibstufung einer
goldenen, silbernen, bronzenen Medaille) Kommt lediglich
im Diplom zum flusdruck, welches mit der Medaille ver-
liehen wird. Das Diplom wird von dem K. Staats-
ministerium des K. Hauses und des Nutzeren ausgefertigt.
Ts werden in demselben Kurz die Grunde angefuhrt, welche
fur die Preiszuerkennung matzgebend waren. fluherdem
wird im Diplom angegeben, ob der flussteller als Teil-
nehmer an der allgemeinen flusstellung oder an einer der
Sonderausstellungen des handwerks oder des Kunftgeroerbes
pramiiert wurde.