ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Or. 20 Bayerifche 9ubildums« Landes«fluskellung 1906 Seite 423 § 11. Die Utedaillen tragen aus der einen Seite das Vildnis Seiner Roniglichen stoheit des Prinzregenten Luitpold mit der Umschrist „Prinz Luitpold, des Konigreidjs Bayern verweser" und auf der anderen Seite eine die Pramiierung veranschaulichende Gruppe mit der Umschrift „Bayerische Bubilaums-Landes-Bndustrie-, Gewerbe- und Uunstausstellung ntirnberg 1906/' Der Name (die Firma) des pramiterten Russtellers wird am Bande der Utedaillen eingeschlagen. § 12. Die Zahl der zur Verleihung gelangenden Utedaillen wird von dem Urteil des Preisgerichtes abhangig gemacht. § 13. Line Pramiierung sindet nicht statt: 1. Fur Russtellungsgegenstande, welche nach einer Lr- Klarung des Russtellers bei der Pramiierung un= berucksichtigt bleiben sollen. 2. Fur Russtellungsgegenstande, die von Russtellem herruhren, welche als preisrichter tatig sind. 3. Fur Russtellungsgegenstande, bezuglich welcher das Preisgericht die Uberzeugung gewinnt, dah sie nicht in Bayern ihre Entstehung oder Dollendung fanden, oder datz sie nicht eigenes Lrzeugnis des Russtellers sind. § 14. Fur die Beurteilung des Preisgerichts sind auher dem Rnsstellungsobjekte selbst auch die Leistungen der ausstellen- den Firma im allgemeinen mahgebend. stiebei ist das Rugenmerk insbesondere zu richten auf die technische Rus= fuhrung, die Zroeckmahigkeit, die Preisrotirdigkeit, die Ivahl und Gute des Uohmaterials und auf die Schonheit der Form und Farbe^ autzerdem sind besonders zu beruck- sichtigen die Bestrebungen der ausstellenden Firma nach Fortschritten in bezug auf die Linsuhrung neuer Produkte und sterstellungsarten. Bei den Ulaschinen ist auch auf beroahrte Schutzvorrichtungen Rucksicht zu nehmen. § 15. Uollektivausstellungen sollen in der Regel als Ganzes beurteilt roerben, doch Karin jeder flusjteller besondere Beurteilung verlangen, roenn seine Leistung in der Gesamt- leistung sicher zu erkennen ist. § 16. Russteller, welche in verschiedenen Gruppen ausstellen, sind in jeder derselben besonders zu beurteilen und gegebenen- falls zu pramiieren. § 17. Lin Rnerkennungsdiplom hann Utitarbeitern verliehen werden, wenn ein darauf geftellter Rntrag des Russtellers mindestens acht Tage vor dem Zusammentritt des Preis- gerichtes an die Geschastsstelle der Russtellung in Nurnberg gelangt. Die Verleihung des Rnerhennungsdiploms an Utit- arbeiter hann auch erfolgen, roenn der Russteller selbst auher der Preisberoerbung bleibt. § 18. Der Zeitpunkt fur die offentliche Behanntmachung des Lrgebnisses der Beurteilung und fur die Preisverteilung wird von dem K. Staatsministerium des K. stanses und des Ruhern festgesetzt. Das Verzeichnis derjenigen Russteller, welche sich auher Preisbewerbung gestellt haben, wird mit dem Lrgebnis der Beurteilung veroffentlicht. § 19. Das Preisgericht tritt, mit Rusnahme der Rbteilung fur Gartenbau, zum ersten Male Utitte Juni 1906 auf Veranlassung des K. Staatsministeriums des K. stanses und des Ruhern zusammen, um sich zu Konstituieren und seine Rrbeiten zu beginnen. Langstens Lude Juni haben die samtlichen Rbteilungen ihre schristlichen Berichte mit den begrundenden Protokollen an den 1. Vorsitzenden des preisgerichts abzugeben. Rnfang Buli wird der Preisgerichts - Russchuh vom 1. Vorsitzenden des preisgerichts einberufen. Derselbe prust die Gleichmahigkeit der bei der Beurteilung angewandten Grundsatze und entscheidet uber die Rntrage der einzelnen Rbteilungen - er ist berechtigt, einzelne Urteile zur noch- maligen Prufung an die Rbteilungen znrnckzugeben. Die Zuerkennung der Preise durch den Preisgerichtsausschutz ersolgt aus Grund der Berichterstattung der einzelnen Rb- teilungen. Die Rrbeiten des Preisgerichts mussen bis Utitte Buli beendet sein. Bis Lnde Buli ist alsdann eine ubersichtliche Zu- sammenstellung des Lrgebnisses der Beurteilung nebst den Protokollen durch den ersten Vorsitzenden des Preisgerichts dem K. Staatsministerium des K. Hauses und des Ruhern in Vorlage zu bringen. § 20. Bei der Beurteilung und Prufung der ausgeftellten Gegenstande durch die Rbteilungen sind die Russteller mog- lichst beizuziehen. Bedenfalls sind die Russteller von der bevorstehenden Besichtigung oder Prufung ihrer Gegen- stande rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen. § 21. Samtliche Verhandlungen des preisgerichtes sind vor der Verkundigung des Lrgebnisses der Beurteilung geheim zu halten, und es hat sich jeder preisrichter Hierzu zu verpstichten. 8 22. Die Lntscheidungen der einzelnen Rbteilungen roie des Preisgerichtsausschusses erfolgen mittelst Rbstimmung durch einfache Stimmenmehrheit. Uber die einzelnen Lntscheidungen sind Protokolle zu frieren; die Protokolle der einzelnen Rbteilungen sind dem Preisrichterausschutz mit in Vorlage zu bringen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor- sitzenden. Die einzelnen Rbteilungen roie der Preisgerichtsans- schutz sind bei Rnroesenheit von mindestens der stalste der Utitglieder beschlnhsahig.