Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Or. 20
Bayerifche 9ubildums« Landes«fluskellung 1906
Seite 423
§ 11.
Die Utedaillen tragen aus der einen Seite das Vildnis
Seiner Roniglichen stoheit des Prinzregenten Luitpold mit
der Umschrist „Prinz Luitpold, des Konigreidjs Bayern
verweser" und auf der anderen Seite eine die Pramiierung
veranschaulichende Gruppe mit der Umschrift „Bayerische
Bubilaums-Landes-Bndustrie-, Gewerbe- und Uunstausstellung
ntirnberg 1906/'
Der Name (die Firma) des pramiterten Russtellers
wird am Bande der Utedaillen eingeschlagen.
§ 12.
Die Zahl der zur Verleihung gelangenden Utedaillen
wird von dem Urteil des Preisgerichtes abhangig gemacht.
§ 13.
Line Pramiierung sindet nicht statt:
1. Fur Russtellungsgegenstande, welche nach einer Lr-
Klarung des Russtellers bei der Pramiierung un=
berucksichtigt bleiben sollen.
2. Fur Russtellungsgegenstande, die von Russtellem
herruhren, welche als preisrichter tatig sind.
3. Fur Russtellungsgegenstande, bezuglich welcher das
Preisgericht die Uberzeugung gewinnt, dah sie nicht
in Bayern ihre Entstehung oder Dollendung fanden,
oder datz sie nicht eigenes Lrzeugnis des Russtellers
sind.
§ 14.
Fur die Beurteilung des Preisgerichts sind auher dem
Rnsstellungsobjekte selbst auch die Leistungen der ausstellen-
den Firma im allgemeinen mahgebend. stiebei ist das
Rugenmerk insbesondere zu richten auf die technische Rus=
fuhrung, die Zroeckmahigkeit, die Preisrotirdigkeit, die Ivahl
und Gute des Uohmaterials und auf die Schonheit der
Form und Farbe^ autzerdem sind besonders zu beruck-
sichtigen die Bestrebungen der ausstellenden Firma nach
Fortschritten in bezug auf die Linsuhrung neuer Produkte
und sterstellungsarten. Bei den Ulaschinen ist auch auf
beroahrte Schutzvorrichtungen Rucksicht zu nehmen.
§ 15.
Uollektivausstellungen sollen in der Regel als Ganzes
beurteilt roerben, doch Karin jeder flusjteller besondere
Beurteilung verlangen, roenn seine Leistung in der Gesamt-
leistung sicher zu erkennen ist.
§ 16.
Russteller, welche in verschiedenen Gruppen ausstellen,
sind in jeder derselben besonders zu beurteilen und gegebenen-
falls zu pramiieren.
§ 17.
Lin Rnerkennungsdiplom hann Utitarbeitern verliehen
werden, wenn ein darauf geftellter Rntrag des Russtellers
mindestens acht Tage vor dem Zusammentritt des Preis-
gerichtes an die Geschastsstelle der Russtellung in Nurnberg
gelangt.
Die Verleihung des Rnerhennungsdiploms an Utit-
arbeiter hann auch erfolgen, roenn der Russteller selbst
auher der Preisberoerbung bleibt.
§ 18.
Der Zeitpunkt fur die offentliche Behanntmachung des
Lrgebnisses der Beurteilung und fur die Preisverteilung
wird von dem K. Staatsministerium des K. stanses und
des Ruhern festgesetzt.
Das Verzeichnis derjenigen Russteller, welche sich auher
Preisbewerbung gestellt haben, wird mit dem Lrgebnis
der Beurteilung veroffentlicht.
§ 19.
Das Preisgericht tritt, mit Rusnahme der Rbteilung
fur Gartenbau, zum ersten Male Utitte Juni 1906 auf
Veranlassung des K. Staatsministeriums des K. stanses
und des Ruhern zusammen, um sich zu Konstituieren und
seine Rrbeiten zu beginnen.
Langstens Lude Juni haben die samtlichen Rbteilungen
ihre schristlichen Berichte mit den begrundenden Protokollen
an den 1. Vorsitzenden des preisgerichts abzugeben.
Rnfang Buli wird der Preisgerichts - Russchuh vom
1. Vorsitzenden des preisgerichts einberufen. Derselbe prust
die Gleichmahigkeit der bei der Beurteilung angewandten
Grundsatze und entscheidet uber die Rntrage der einzelnen
Rbteilungen - er ist berechtigt, einzelne Urteile zur noch-
maligen Prufung an die Rbteilungen znrnckzugeben. Die
Zuerkennung der Preise durch den Preisgerichtsausschutz
ersolgt aus Grund der Berichterstattung der einzelnen Rb-
teilungen.
Die Rrbeiten des Preisgerichts mussen bis Utitte Buli
beendet sein.
Bis Lnde Buli ist alsdann eine ubersichtliche Zu-
sammenstellung des Lrgebnisses der Beurteilung nebst den
Protokollen durch den ersten Vorsitzenden des Preisgerichts
dem K. Staatsministerium des K. Hauses und des Ruhern
in Vorlage zu bringen.
§ 20.
Bei der Beurteilung und Prufung der ausgeftellten
Gegenstande durch die Rbteilungen sind die Russteller mog-
lichst beizuziehen. Bedenfalls sind die Russteller von der
bevorstehenden Besichtigung oder Prufung ihrer Gegen-
stande rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen.
§ 21.
Samtliche Verhandlungen des preisgerichtes sind vor
der Verkundigung des Lrgebnisses der Beurteilung geheim
zu halten, und es hat sich jeder preisrichter Hierzu zu
verpstichten.
8 22.
Die Lntscheidungen der einzelnen Rbteilungen roie des
Preisgerichtsausschusses erfolgen mittelst Rbstimmung durch
einfache Stimmenmehrheit. Uber die einzelnen Lntscheidungen
sind Protokolle zu frieren; die Protokolle der einzelnen
Rbteilungen sind dem Preisrichterausschutz mit in Vorlage
zu bringen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor-
sitzenden.
Die einzelnen Rbteilungen roie der Preisgerichtsans-
schutz sind bei Rnroesenheit von mindestens der stalste der
Utitglieder beschlnhsahig.