ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 1124 Forrige Næste
LR^ÅVÅDtVX JX ^ÅJXV J!>MMMkHm>JlV IVI^ — T -PRREIK U.C2.MBC. 1 echnologischen Mitteilungen des Bayerischen Gewerbemuseums werden nach der Ausstellung als selbståndige Zeitung weiterbestehen. — Nachdruck ist im Allgemeinen tinter deutlicher Quellenangabe gestattet. Ausnahmen sind durch Bemerkungen am Anfang der betreffenden Artikel gekennzeichnet. Alle Sendungen, die diesen Teil der Ausstellungszeitung betreffen, bitten wir direkt an den Schriftleiter zu adressieren. !TKHNOLOaSCHE hiTTEiLUNCEN BAVERISCHEN EWERBEMU5EUM5 i N NURNBERd Schriftleitung: Dr. Otto Edelmann, Oberingenieur am Bayerischen Qewerbemuseum in Nurnberg. Inhaltsangabe: Die Trennung von Fabrik und Handwerk von Kammersekretår Pape, Insterburg. — Ursache, Verlauf und Verhutung von Explosionen in Aluminiumbronzefabriken von Prof. Dr. Hans Stockmeier, Nurnberg. (Fortsetzung statt SchluB.) — Die autogene Schweifiung von Dr. FraaB, Nurnberg. (SchluB.) — Allerlei aus der Praxis. - Technischer Auskunftsbriefkasten. Die Trennung von Fabrik und Handwerk von Kammersekretår Die gesamte Gutererzeugung eines Volkes trennt man bekanntlich in die Urproduktion oder Stoffgewinnung und in die Industrie oder Stoffveredelung. Zur Urproduktion rechnet man die Land- und Forstwirtschaft, die Viehzucht und Fischerei, sowie den Berg- und Huttenbau. Unter Industrie versteht man im volkswirtschaftlichen Sinne die Um- wandlung und Veredelung der Rohstoffe zu nutzlichen Gutern durch die Arbeit. Wir mussen nun 3 Hauptformen des industriellen Betriebes unterscheiden: 1. das Handwerk, 2. die Fabrikindustrie und 3. die Hausindustrie. Die Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich nennt als 4. Form die sogen. Motorwerkståtten. Alle diese i ormen konnen im gewerblichen Leben vereinigt oder getrennt zur Anwendung kommen. Bei der Einzel- auffuhrung wird allerdings die Unterscheidungsgrenze "ltmals recht unklar hervortreten und besonders zwischen Fabrik und Handwerk haben sich infolge der modernen Produktionsverhåltnisse die Begriff- Bierkmale wesentlich veråndert. Line gesetzliche Definition fur die Begriffe „Fabrik und Handwerk" ist nicht vorhanden. Die deutsche E^etzgebung uberlåBt streitige Falle der Entscheidung er Behorden, verlangt jedoch nach dem Gesetz vom • Jwli 1891 bei Fabriken, die mindestens 20 Arbeiter eschåftigen, den ErlaB einer Arbeitsordnung. Es haben sich nun aus diesem Mangel einer renzlinie fur diese beiden so hochwichtigen Betriebs- Pape, Insterburg. arten mancherlei Schwierigkeiten sowohl fur die Be- teiligten selbst als auch fur die in Frage kommenden Behorden ergeben. Diese Schwierigkeiten åuBern sich insbesondere nach folgenden Richtungen: 1. Welche Betriebsarten (Handwerk oder Fabrik) gehoren der Handwerkskammer und welche der Handelskammer-Organisation an? 2. Welche Betriebe sind als zwangsinnungspflichtig und zugehorig zum Handwerk zu erklåren? 3. Auf welche Betriebe finden die Arbeiterschutz- bestimmungen Anwendung? Wer ist Handwerks- lehrling und wer jugendlicher Arbeiter? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Fehlen stichaltiger Kriterien fur beide Betriebs- arten? An der richtigen Klassifikation haben die beteiligten Betriebsinhaber schon deshalb ein dringendes Interesse, weil von ihr die Leistungen von Beitrågen fur die be- zuglichen Standesorganisationen abhångt und ferner die Ubertretung der gesetzlichen Vorschriften empfindlich bestraft wird. Wiederholt haben die deutschen Handels- und Handwerkskammern Vorschlåge zur Beseitigung der Orenzstreitigkeiten gemacht, bisher aber vergeblich. Die Regierungen standen zunachst der Angelegenheit kuhl gegenuber, bis der deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag endlich energisch die gesetzliche Regelung der Frage sowie ferner die Schaffung einer Reichsbehorde zur hochsten Entscheidung