Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Or. 31
Bayerifche Subildums-handes«Huskellung 1906
Seite 715
von neuem angestimmt. Der betreffende Beamte hatte
eben nur seinen Werkmeister mit der Sache vertraut
gemacht und da beide die Fabrik mit ihrem Geheimnis
verlieBen, war man so weit wie zuvor.
Man mag diese Handlungsweise auslegen wie man
will, jedenfalls geht aber aus diesem Beispiel hervor,
daB auf diese Art und Weise manehes Wissen der
Allgemeinheit entzogen wird.
Bevor wir nun auf die die Sicherstellung der Er-
finderrechte abzielenden Vorschlåge, welche bis hente
nach dieser Richtung hin gemacht wurden, einer Er-
orterung unterziehen, wollen wir noch einige allge-
meine Betrachtungen anstellen und die einschlågige
auslåndische Patentgesetzgebung zum Vergleich bringen.
In einem, in der Zeitschrift »Gewerblicher Rechts-
schutz und Urheberrecht" (8. Jahrgang, Nr. 11) ver-
offentlichten Aufsatz sagt Regierungsrat Erich von
Bohmer, daB der bis zum Jahre 1903 vom Reichs-
gericht aufgestellte Grundsatz deshalb von groBer
Hårte gegen den Dienstverpflichteten sei, weil die
Daner eines Dienstverhåltnisses oft nur wenige Tage
oder Wochen oder Monate dauere, wåhrend der Dienst-
berechtigte trotz alledem befugt bleibt, auf 15 Jahre
hinaus allein die Fruchte der geistigen Dienstverpflich-
teten zu genieBen.
In der eben erwåhnten trefflichen Arbeit Erich von
Bohmers wird n. a. auch ausgefuhrt, daB die Grund-
såtze des Reichsgerichtes, worunter diejenigen zu ver-
stehen sind, welche auch bei mangelndem Vertrag die
Erfindung dem Dienstherrn zusprechen, nicht fur die
in unserem Rechtsstaat nur noch existierende freie
Arbeit passen. Bei dieser reiche die Verpflichtung des-
jenigen, der Dienste zu leisten hat, nur so weit, wie
er sie durch freie EntschlieBung ubernommen habe.
Håbe er seine Zustimmung nicht gegeben, daB alle
Rechte ans den Erfindungen, die Ergebnisse seiner
Diensttåtigkeit sind, dem Dienstherrn zustehen sollen,
so sei kein Vertrag in diesem Sinne zustande ge-
kommen. Unsere Rechtssprechung teilt diese An
schauung nicht, anders hingegen verbalt es sleb in
England. Besteht keine Abmacbnng hinsicbtlich der
Rechte der Parteien an etwaigen Erfindungen, die der
Angestellte innerhalb des ihm zugewiesenen Tåtigkeits-
gebietes macht oder liegt keine vertragliche Bestimmung
vor, nach welcber der Angestellte diese Erfindungen
abzutreten bat, so gehoren dieselben nach
engliscbem Recbt dem Angestellten. Eine
Ausnabme ist jedoch als gegeben zu
erachten, wenn es sicb nm eine unter-
geordnete Hilfserfindung des betreffen-
den Angestellten handelt und wenn der
Dienstgeber als Urheber des Grundge-
dankens in Betracht kommt.
(SchluB folgt.)
Allerlei aus der Praxis.
Das elektrische Mikrometer.
P. E. Shaw hat ein neues verbessertes elektrisches Mikrometer
konstruiert, das aus einer Reihe von ungleicharmigen Stahlhebeln
besteht, deren letzter eine Platin -Iridiumspitze erhalt, die einer
genau einstellbaren Platte gegenuber steht. Sobald die Spitze mit
der Platte in Beruhrung kommt, ertdnt ein Telephon. An dem
langen Arm des ersten Hebels kann mit Hilfe der Mikrometer-
schraube und Spiegelablesung dann nachgewiesen werden, bei
welcher Stellung der Kontakt erfolgt ist. Wie die Beiblåtter zu
den Annalen der Physik mitteilen, kdnnen auf diese Weise Stårken
von 1:25000 000 mm gemessen werden. Ti.
Verhalten von Zementbeton gegen Flussigkeiten.
Ein so schåtzenswerter Baustoff auch Zementbeton ist, so
muB jedoch Vorsorge getroffen werden, daB dieser nicht gewissen
schådigenden Einflussen ausgesetzt wird, die gerade ihn sehr rasch
zu zersetzen vermogen. Hierhin gehoren namentlich salzhaltige
Flussigkeiten, die den Beton in verhåltnismåBig kurzer Zeit murbe
machen, wåhrend sie z. B. gewohnlichem Mauerwerk gegenuber
nur von viel geringerem Einflusse sind. So wurde vor einigen
Jahren bereits ein Fall bekannt, in dem eine Betonrohrleitung zu
Kanalisationszwecken durch Abwåsser zerstort worden war, die von
einer Dampfkesselanlage aus in den Boden versickerten, und die
zur Reinigung des Kesselwassers benutzten Chemikalien mit sich
fuhrten. Neuerdings wird aus Osnabruck berichtet, daB hier ein
aus Stampfbeton hergestellter Sammelkanal durch die Einwirkung
saurer Qrundwasser zerstort worden ist. Diese Orundwåsser stammten
aus einem Moorboden, der schwefelkieshaltig war. Hieraus ent-
wickelte sich dann durch die oxydierende Einwirkung von Luft
und Feuchtigkeit Schwefelsåure, die den Zement in Gips verwandelte.
Es muB deshalb uberall, wo Zementbetonmauerwerk in Frage
kommt, gehorige Rucksicht auf die Grundwasserverhåltnisse, wie
auch auf die sonst in den betreffenden Gebåuden oder in deren
Nåhe vorhandenen Flussigkeiten jeder Art genommen werden.
Falls das Qrundwasser sauer oder stark salzhaltig ist, darf
Beton zu Fundamenten uberhaupt nicht verwendet werden; wenn
saure oder salzhaltige Gebrauchswåsser in Frage kommen,
muB fur deren anderweitige Ableitung Sorge getragen werden.
Rauter.
Eine IJmwålzung im Schwefelsåureherstellungs-
verfahren.
Auf der kurzlich stattgefundenen 50. Hauptversammlung des
Vereins deutscher Ingenieure machte Prof. Muthmann eine wichtige
Mitteilung, dahin gehend, daB es ihm gelungen sei, ein neues Ver-
fahren zur Herstellung von Schwefelsåure aufzufinden. Zu diesem
Zweck wird schweflige Såure, also das Gas, wie es aus Schwefel-
kiesrostofen und aus åhnlichen Quellen entweicht, der elektrischen
Hochspannungsflamme ausgesetzt und erleidet hierdurch einen
inneren Zerfall in Schwefelsåureanhydrid und Schwefel, welch
letzterer wiederum unter Luftzutritt zu schwefliger Såure verbrennt
und dann wieder in den Kreislauf zurucktritt. Die Ausbeute be-
trågt 97°/o. Der Redner stel1te eingehendere Mitteilungen fur
spåter in Aussicht.
Da diese wichtige Tatsache nur nebenbei erwåhnt wurde und
in vielen Berichten uber die Versammlung nicht Aufnahme ge-
funden haben durfte, so sei hier ganz besonders darauf hinge-
wiesen. Rauter.
SchluB des redaktionellen Teiles der Technologischen Mitteilungen des Bayerischen Gewerbemuseums,