ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Side af 1124 Forrige Næste
Seife 714 Bayerifche 9ubilflums-Landes •Husifenung 1906 Hr. 31 einfache Verbesserungen, die lediglich als ein Ergebnis naheliegender fachmånnischer MaBnahmen anzusprechen sind, nicht unter diejenigen gerechnet werden, fur welche eine Entlohnung angestrebt wird. Es fragt sich nun, wo liegt hier die Qrenze? Wann hat man es mit einer erfinderischen Tåtigkeit zu tun und unter welchen Voraussetzungen ist eine einfache, in das Gebiet des fachmånnischen Konnens fallende Verbesserung ge- geben? VerhåltnismåBig leicht scheint diese Erage zu beantworten zu sein, wenn die fragliche Verbesserung zum Patent angemeldet wird. Erachtet das Patentamt den Anmeldungsgegenstand als patentfåhig, so liegt in der Regel eine neue „Erfindung" im Sinne des Patent- gesetzes vor. Da nun nach ståndiger Praxis des Patent- amts alle Verbesserungen, welche in das Gebiet der handwerksmaBigen MaBnahmen fallen, von der Paten- tierung auszuschlieBen sind, so kann eine solch nahe- liegende Verbesserung aueh nicht als Erfindung an- gesprochen werden, sie scheidet demnach von selbst aus; alles andere aber was vom Patentamt patentiert wird, muB man streng genommen als Erfindungen ansehen. Nun kann aber nicht bestritten werden, daB das Patentamt den Begriff »Erfindung" nicht immer sehr hoch anschlågt, d. h. es wurden schon sehr viele Dinge patentiert, zu deren Schaffung sicherlich keine Ent- faltung einer erfinderischen Tåtigkeit gehorte, und nach der jetzt herrschenden Praxis des Patentamtes ist es nicht ausgeschlossen, daB die einfachsten Verbesserungen, welche der Urheber vielleicht selbst als keine er- finderische Schopfung bezeichnen mochte, patentiert und somit als »Erfindungen" sanktioniert werden. Es soll durch Obiges gegen unser so vorzuglich geleitetes Patentamt kein Vorwurf erhoben werden, sondern es soll damit lediglich gesagt sein, daB es unmoglich oder zum mindesten sehr schwer ist, eine Grenze zwischen den Begriffen »einfache Verbesserung" und »Erfindung" zu ziehen, wobei noch zu berucksichtigen ist, daB eine Definition des Begriffes »Erfindung" in unser Patent- gesetz uberhaupt nicht aufgenommen wurde, und daB der Ruf nach einer mildeien Praxis des Patentamtes nicht ungehbrt verhallte. Andererseits muB aber auch wieder hervorgehoben werden, daB oft relativ einfache Verbesserungen von sehr hoher Bedeutung sind, und daB es daher auch nicht angezeigt erscheint, solche von der Patentierung auszuschlieBen, zumal wenn es sich um Verbesserungen handelt, welche sich doch nicht ohne weiteres jedem Fachmanne aufdrången. Wenn wir aber von dem Rechte des Angestellten an seinen Erfindungen sprechen, und wenn wir infolge- dessen den Begriff »Erfindung" zu wurdigen gezwungen sind, so konnen wir uns eben vorlåufig nur auf das Patentamt verlassen und wir mussen zunåchst alles das als Erfindung ansehen, was eben patentiert wird. In- wieweit auch Qebrauchsmuster hierbei in Erage kommen konnen, soll auBer Betracht bleiben. Hinsichtlich der Begriffe »Verbesserungen" und »Erfindungen" sind wir somit vorzugsweise oder besser gesagt, ausschlieBlich auf die Anschauung des Patentamtes bezw. des Reichsgerichts angewiesen. Die Angestellten streben nun, wie dies allgemein bekannt sein durfte, eine gesetzliche Regelung der Erfinderfrage an, sie sind mit den bestehenden Rechts- verhåltnissen nicht zufrieden und verlangen, daB sie Eigentumer der von ihnen herruhrenden Erfindung werden. Gegen diese Forderung werden seitens der beteiligten Kreise eine Reihe von Einwånden erhoben, deren wichtigster darin gipfelt, daB der Angestellte mit seinem ganzen Wissen und Konnen fur seine Firma einzutreten habe, und daB demnach auch die Resultate seiner erfinderischen Tåtigkeit dem Arbeitgeber zuzu- sprechen selen. Weiterhin wird der Einwand erhoben, daB an einer Erfindung oft gleichzeitig von mehreren gearbeitet werde, und daB man bel der Heranziehung weiterer Hilfskråfte den jeweiligen Stand der Sache bekanntgebe. Nun konne es vorkommen, daB der zuletzt beigezogene den SchluBstein zu dem bereits er- richteten Gebåude finde und in solehen Fallen konne man die Erfindung doch keineswegs demjenigen zu- billigen, welcher das Endglied in die Kette einfugte, da er ohne besonderen Auftrag und ohne Renntnis des Erfolges der Vorarbeiten kaum zur Erfindung ge- langt wåre. Auch wåre es unrichtig, alle Mitarbeiter als Erfinder anzusehen, denn es lieBe sich fast nie feststellen, inwieweit die einzelnen Mitarbeiter zum Aufbau und zur Losung beigetragen hatten. Die Falle, daB unter den eben beschriebenen Um- stånden eine Erfindung gemacht wird, sind nicht selten und dieselben werden auch, da in der Regel ein be- stimmter Auftrag vorliegt, nach unserer Rechtsprechung bel einem eventuellen ProzeB stets zugunsten der Arbeitgeber entschieden werden. DaB durch die Unzufriedenheit der industriellen Beamten eine Unsumme technischen Wissens der All- gemeinheit verloren geht, ist kaum zu bestreiten. Dies hat seinen Grund darin, daB der Angestellte den prozessualen Weg nicht gerne beschreitet, weil ihm ein gesetzmåBiger Anspruch auf Entschådigung nicht zu- steht. Aus diesen Grunden hullen sich die Erfinder sehr oft in tiefes Schweigen, eine Tatsache, die leider nur zu wahr ist und die nicht fordernd auf die Ent- wicklung der heimischen Industrie einwirkt. Es ist mir ein Fall bekannt, daB ein Beamter einer sehr bedeuten- den Fabrik an einer Kraftmaschine einen MiBstand be- hoben hatte, welcher den Gang der Maschine in Frage stellte und vor der Erfindung des betreffenden Beamten zu vielen MiBhelligkeiten fur die Firma fuhrte. Die Losung selbst behielt der Beamte fur sich und so lange er bei der Firma war, lieB er an den frag- lichen Maschinen die von auBen nicht wahrnehmbare und an und fur sich geringfugige aber doch bedeutende Verbesserung vornehmen und alle Klagen verstummten. Nach seinem Weggange jedoch zeigten die Maschinen wiederum dieselben Fehler und die Klagelieder wurden