ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Rr. 31 Bayerikhe 9ublldums • Landes • Husttellung 1906 Seite 713 sammelten Erfahrungen zusammengestellt, wobei be- merkt werden soll, da6 man nur gunstige Resultate erzielen wird, wenn man bei der Bearbeitung såmtliche angegebenen Vorschriften genau befolgt. Schmelzen und GieBen. Man muB das Mag- nalium in gewbhnlichen Graphitschmelztiegeln schmelzen; die Metallmasse dark jedoch keinenfalls uberhitzt werden, d. h. die Hitze dark den Schmelzpunkt von 660° C. nicht uberschreiten. Die Tiegel mussen auf allen Seiten gleichmaBig mit Koks umgeben werden, ferner mussen sie stets auk einer feuerfesten Unterlage ruhen und mit einem Deckel fest verschlossen sein. Die Unterlage ist notwendig, damit der Tiegel nach dem Verbrennen des Koks nicht direkt auf dem Feuerrost aufliegt und durch die Luft des Geblåses abgekuhlt wird. Der Deckel muB stets auf dem Tiegel liegen, damit die Luft und die Gase des Ofens mbglichst fern gehalten werden. Bei gewissen Ofen ist es zu empfehlen, die Metallmasse mit Kryolith zu bedecken; im Geblaseofen ist es besser, hierzu Holzkohle zu verwenden. Das Feuer muB moglichst auf derselben Temperatur ge- halten werden und der Tiegel darf nur rotgluhend, aber nicht weiBgluhend werden. Ist die Metallmasse ge- nugend dunnflussig, so hebt man den Tiegel empor und stellt ihn auf eine vorher erhitzte Eisenplatte oder eine sonstige feuerfeste Unterlage, damit er sich nicht zu schnell abkuhlt. Man ruhrt dann die Masse tuchtig um, schaumt ab, gieBt sie in die Formen, indem man mit einem Schaumloffel die aus Oxyd bestehende GuB- haut, welche sich bildet, zuruckhalt. Beim Schmelzen von Magnalium darf man sich keines Zuschlages oder FluBmittels bedienen. Bei genauer Beobachtung dieser Vorschriften wird man einen tadellosen GuB von silber- weiBer Farbe erhalten. Obgleich das Magnalium einen ziemlich niedrigen Schmelzpunkt besitzt, ist doch eine 43 bis 45 Minuten dauernde Feuerung erforderlich, bis die Masse genugend dunnflussig ist. Sandformen. Bei Herstellung der Sandformen darf der Sand nicht zu sehr zusammengepreBt werden, ferner muB man Luftlocher (Windpfeifen) anbringen. Die GuBrinnen mussen eine zylindrische Form haben und die Kanale moglichst breit und tiet sein. Die EinguBrbhren und die Steigrohren mussen nach unten weit sein, nach oben hin aber enger werden und oben groBe GieBkbpfe besitzen. Sind die Formen so her- gerichtet, so konnen die Gase und Luft leicht entweichen, die Oxydmasse kann ungehindert an die Oberflåche gelangen und man wird einen vollkommen porenfreien GuB erhalten. Sobald die Metallmasse fest geworden ist, werden die GieBkopfe abgetrennt und die Formen gebffnet. Beim GieBen in Schalen (Coquillen) ist selbstver- ståndlich eine hbhere Schmelztemperatur erforderlich; auBerdem mussen die Metallformen vorher angewarmt werden. Will man Abfålle und Spane schmelzen, so laBt man zuerst die groBen Stucke schmelzen, bffnet dann die Tiegel und gibt die Spane hinzu, wobei der Ver- lust nicht groB sein wird. Beim Schmelzen der groBen Stucke wird der Abgang im Maximum > bis 1 % und bei den Spånen im Mittel 10 bis 15 % betragen. Bei frischem und feuchten Sand muB man die Metallmasse mbglichst kuhl und schnell gieBen. Bei trocknem Sand oder SchalenguB ist das Metall bei Hellrotgluhhitze und sehr langsam zu gieBen. Den in Sandformen erhaltenen GuB laBt man langsam, den SchalenguB, besonders die Barren und Platten, sehr schnell, wenn mbglich in einem kalten Luftstrom sich abkuhlen. Eine derartige Behandlung macht den GuB sehr weich und fein. (SchluB folgt.) — ---- Das Recht des AngesteUten an seinen Erfindungen. Von Ingenieur Hammer-Nurnberg. (Fortsetzung statt SchluB.) In den Kreisen der Angestellten wird nun vielfach die Ansicht vertreten, daB eine erfinderische Tatigkeit -uberhaupt nicht in das Arbeitsgebiet eines Angestell- ten einzubeziehen sei, denn die Anstellung erfolge in der Regel auf Grund der fachwissenschaftlichen Kenntnisse, wie man sie eben von dem in seinem Berufe ent- sprechend vorgebildeten Techniker verlangen kbnne. Zur fachwissenschaftlichen Ausbildung gehbre aber keineswegs „das Erfinden", denn jede Erfindung stelle sich als eine uber das MaB der fachwissenschaftlichen Tatigkeit hinausgehende Sonderleistung dar, die auch als solche besonders belohnt werden musse. Dieser Anschauung steht diejenige der Arbeitgeber gegenuber, welche in der Hauptsache darin gipfelt, daB der An- gestellte auf Verbesserungen fur seinen Dienstherrn bedacht sein musse, und daB die hieraus resultierenden Erfindungen dem Dienstherrn gehbren. NaturgemåB kann es sich hierbei, wie uns die angefuhrten Reichs- gerichtsentscheidungen gelehrt haben, nur um solche Erfindungen handeln, welche in den Rahmen des dem Angestellten zugewiesenen Arbeitsgebietes fallen, alle auBerhalb dieses Rahmens liegenden Erfindungen sind zweifellos dem Angestellten zuzusprechen. Beide Anschauungen haben entschieden etwas fur sich. Der Angestellte ist bestrebt, seine Lage zu ver- bessern, er will eine besondere Entlohnung soleher Leistungen in Aussicht gestellt wissen, deren Zustande- kommen in der Hauptsache seiner erfinderischen Be- gabung und nicht allein dem fachmannischen Konnen im allgemeinen zu verdanken ist. Demnach kbnnten