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Bayerifche 9ubilduins«handes-flusifellung 1906
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Protestanten in seiner hauptstadt zu brechen. In Utunchen,
schrieb hazzi einige Sahre spater, geht es jetzt so ausgeklart
zu, baft man sich um die Religion eines andern und wie
er sie ausubt, nicht mehr Kummert. Ver Kirchlichen Juris-
diktion wurden engere Schranken gezogen und wie die
ganze Ubermacht der Rirche, auch ihre Vorherrschast in der
Schnle beseitigt. „Seine Kursurstl. Vurchlaucht", besagt ein
Lrlatz vom 26. November 1804, „betrachten die Schulen
nicht als religiose Instituts und werden sie auch nicht als
solche behandeln lassen. Hiernach werden Sie der Hierarchie
auf dieselben Keinen Linflutz gestalten und alle Forderungen,
welche aus dem Katholischen System abgeleitet werden
roollen, sind aus die Kurfurstlichen Unterrichtsanstalten nicht
anroendbar." Erschreckend groft, in manchen altbayerischen
Gegenden weit uberwiegend roar an der Schroelle des Sahr-
hunderts die Zahl der finalphabeten geroesen. Vie Lin-
fuhrung der ollgemeinen Schulpflicht (1802) fur die Rinder
vom 6. — 12. Lebensjahre und die daran geknupfte Der-
mehrung der Schulen auf dem Lande machte diesen Klcig-
lichen Zustanden ein Lnde und fortan hat das ganze Iahr-
geschlossen, das die unumschrankte herrschaft des Kanonischen
Rechtes roieder Heranfznsnhren und die staatliche Paritat
zu vernichten drohte. Aber diesen Gefahren roard dadurch
die Spitze abgebrachen, daft dem Ronkordat nur eine durch
die Staatsverfassung beschrankte Geltung zuerkannt und
das Religionsedikt von 1809 in die Verfassungsurkunde
von 1818 aufgenommen rourde. Der alte Grenzstreit
zwischen Staat und Rirche roird roohl nie ganz aus der
Weit geraumt roerben. fiber zweifellos stehen die beiden
Machte hente in einem Derhaltnis, das dem Wohl und Fort-
schritt der INenschheit fbrderlicher ist als die Zustande, unter
deren herrschaft ein P. Frank und Lippert alle fiufgeklarten
und nach Verbesserungen Strebenben versolgen Konnten.
Welche Lntroicklung Hat bie fiussassung vom Staate
unb von ber Stellung bes einzelnen zum Staate seit 1806
burchlaufen! Damals bilbete gerabe bei ben groften Geistern
bie Flncht vor bem Staate als einer erbruckenben Zroangs-
anstalt, bie nichts als Unvernunft verroirkliche, bie Regel,
fiuf mulle- unb leibensvollen Wegen Haben roir uns uber
bie unklare Freiheitsbegeisternng ber Dreiftiger unb Vierziger
Aufstellung des letzten Binders der groften Mittelhalle des Lauptindustriegebandes
am 27. Februar 1905.
Hunbert mit solchem Erfolge an ber Derbesserung bes Schul-
roesens, besonbers burch Linrichtung trefflicher Lehrerseminarien
gearbeitet, baft heute nnser Volksschniroesen seines Gleichen
sncht unb als mustergultig anerkannt ist. Was bas Der-
Halinis zroischen Staat unb Rirche betrifft, rourbe nach
IRontgelas’ Stnrz freilich bas Ronkorbat von 1817 ab-
Jahre zu ber boppelten Uberzeugung bnrchgernngen, baft
als bienenbes Glieb bem groften Ganzen sich anznschmiegen
bie schonste Burgerpflid)t ist unb baft politische Freiheit nur
politisch beschrankte Freiheit sein Kann. Freilich bezeichnet
bie Znrnckhaltnng von ber Volks- unb Gemeinbevertretung,
bie in ber jnngsten Seit in geistig hochstehenben Schichten