Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
Søgning i bogen
Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.
Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.
Digitaliseret bog
Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.
Seite 766
Bayeritoe Hubilaums«kandes -flushellung 1906
Hr. 33
Hatte die venetianische zum Vorbild mit dem besonderen
Swecke der Lrhaltung des guten Geldes. lllle Handels-
geschafte uber 200 fl. wurden durch diese Bank, in roelcher
das Geld niedergelegt wurde, durch Rb= und Zuschreiben
berichtigt. Diese Bestimmung hat aber die Bank schon
langst verloren. Ietzt empsangt sie nur noch Deposita, die
von Handelsgeschaften herruhren. Uberdies fuhrt sie eine
gewisse llufsicht uber die Handlungsfirmen ; jedes Hans
hat bei ihr anzuzeigen, wer in seinen Geschasten Verbindlich-
Keiten sur dasselbe ubernehmen Konne ; Handelsgenossen
ubergeben ihr die Vollmachten, durch welche sie einander
wechselweise bevollmachtigen. Die Gebuhren, welche ehe-
mals sur das lib- und Zuschreiben in den Buchern der
Bank bezahlt wurden, mussen auch jetzt noch entrichtet
werden, nachdem die vormalige Behandlung der Geschafte
autzer Ubung gekommen ist. Diese Gebuhren, welche
720 sl. von Hundert betragen, sind zur Bestreitung der
Aosten des Handelsgerichtes und des Marktgewolbes
bestimmt. Die Kausleute sind verbunden, der Bank alle
6 Monate ein Verzeichnis ihrer Wechselzahlungen vorzu-
legen ; hiernach werden die Gebuhren berechnet und erhoben.
Unter der llufsicht der Marktvorsteher besorgt ein Bankier
und ein Buchhalter das Geschaft der Bank, hieher gehoren
noch 12 lldjunkten an der Bank, gewohnlich Markt-
adjunkten genannt, welche abwechselnd der Geschastssuhrung
anwohnen; sie wurden bisher von den Utarktsvorstehern
aus der Klasse der Grotzhandler erwahlt. Drei wurden
vorgeschlagen, von denen der Magistrat einen zu ernennen
hatte. Der Bankier wurde von den Vorstehern und
lldjunkten gemeinschastlich vorgeschlagen; den Buchhalter
ernannten die Vorsteher allein. lluch die beschrankte Be-
stimmung, welche der Bank geblieben ist, Kann nicht als
unnutz betrachtet werden ; sie ist wenigstens ein Vereinigungs-
punkt und zwar der einzige aller handlungshauser.
Das Botenamt sei die Vermittlerstelle sur Waren-
sendungen, welche sur die Fuhrleute zu gering, fur die
Posten zu grotz sind.
Das 3 ollamt, dem die Lrhebung der Solle und
tvaggefalle obliegt, solle abgeschasft und sein Mirkungs-
Kreis den verordneten Vorstehern zugewiesen werden; es
wurden dadurch viele Mitzbrauche beseitigt werden. Die
im Iahre 1802 von der Kaiserlichen Subdelegations-
Kommission eingesuhrte neue 3oll= und lvagordnung bedurse
einer griindlichen Devision.
Die Guterbestatter seien von allem handel aus-
zuschlietzen, damit sie nicht die Kenntnis von Geschasten
Einzelner zum Schaden der Handelsleute ausnutzten.
Die Mitzbrauche bei den verschiedenen Zchauen,
namentlich bei der Gewurzschau, musse die Polizei
beheben, wie sie auch die llufsicht uber den Hausierhandel
bereits ausube.
Die wichtigste Veranstaltung der Regierung zur
Hebung des handels aber sei seine moglichst geringe
Linschrankung im Verkehr mit dem In- und
lluslande. „Wenn politische oder staatswirtschaftliche
Rucksichten bald hier, bald dort die llusfuhr oder Ginfuhr
Hemmen, so Kommt notwendig in den Handel Unsicherheit,
Unordnung, Stockung. Glucklicherweise ist der bayerische
Staat in einer Lage, wo er der Kunstlichen 3wangsanstalten
anderer Staaten nicht bedarf. Um so vertrauensvoller
darf man hoffen, datz seine erhabene Regierung unter die
3wecke, denen sie vorzugliche Rucksicht widmet, die Freiheit
des handels aufnehmen werde, welche, wenn sie selbst
3weck ist, nicht so leicht anderen Bestrebungen aufgeopfert
wird."
B. Sur Befriedigung ihrer Bedurfnisse richtet die
Staatsverwaltung wie an andere llrten des Lrwerbes auch
an die Vertreter des handels llnforderungen; sie dursen
durch ihre hohe nicht zur lahmenden Fessel werden. Die
unmittelbare Besteuerung des handels war unter
dem reichsstadtischen Regiment nicht allzu beschwerlich.
Dagegen druckte sehr die hohe Vermogenssteuer; ihre
Beseitigung halten die Vorsteher sur ein unumgangliches
Lrsordernis, datz der handel wieder emporkomme. llls
Ideal einer Steuer fur den handelsmann gilt den Vor-
stehern nicht diejenige, welche mit dem Vermogen wachst,
sondern diejenige, welche die Konsumtion, nicht die
Produktion trifft. „Kann es nicht ganz erreicht werden,
so ist es wenigstens der Matzstab grotzerer oder geringerer
Sweckmatzigkeit. IDenn nur derjenige Teil des Einkommens
besteuert wird, welcher zum Verbrauch bestimmt ist, der
Hervorbringende und auf das Heroorbringen zuruckgelegte
Teil desselben aber unbeschwert bleibt, so ist die allmahliche
Vermehrung des Reichtums, folglich auch die des Lrtrages
der Ruflagen, am sichersten zu Hoffen."
Der Manufakturhandel Kann nach der Rnsicht
der Vorsteher uberhaupt Keine neue Ruflage mehr ertragen,
ohne nicht noch tiefer zu sinken. Die auswartige
Konkurrenz wurde noch mehr ermuntert und die Rachfrage
des Ruslandes noch mehr beschrankt werden, wenn die
Erzeugnisse des Rurnbergschen Gewerbfleitzes durch Rm-
stande, die nicht zugleich das Rusland trafen, im Preise
stiegen. Daher sei die zollsreie, oder doch mit nur sehr
geringen Rbgaben beschwerte Linsuhr der Rohprodukte
und die gleich begunstigte Russuhr der Manufakturen
eine Wohltat, ohne welche der Manufakturhandel nicht
gedeihen Kann.
Der Swischenhandel Rurnbergs behauptet sich
nur durch die matzige Bestimmung seines Gewinnes; diese
ist aber nur denkbar bei matzigen Ruflagen. Sobald ein
grotzerer Gewinn ersordert wurde, um hohere Ruflagen
bezahlen zu Konnen, wurden die Zremden, welche diesen
Swischenhandel bisher betrieben, es vorteilhafter finden,
ihre Bestellungen an der QueUe selbst zu machen und der
Swischenhandel wurde nach und nach der Stabt ganz
entzogen. Rnders verhalte es sich mit dem auswartigen
Konsumtionshandel. Dieser Konne betrachtlichen Ruslagen
unterworfen werden. Dadurch wurden die Rbgaben nicht
nur auf dasjenige Linkommen fallen, welches znm Ver-
brauch bestimmt ist, sondern was noch mehr ist, blotz aus
den llberslutz dieses Linkommens oder aus denjenigen Teil
des Linkommens, der nicht zur Befriedigung unumgang-
licher Bedurfnisse, sondern fur die Bequemlichkeit und Rn-
nehmlichkeit des Lebens angewendet werde. Ruf diese