ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Seite 766 Bayeritoe Hubilaums«kandes -flushellung 1906 Hr. 33 Hatte die venetianische zum Vorbild mit dem besonderen Swecke der Lrhaltung des guten Geldes. lllle Handels- geschafte uber 200 fl. wurden durch diese Bank, in roelcher das Geld niedergelegt wurde, durch Rb= und Zuschreiben berichtigt. Diese Bestimmung hat aber die Bank schon langst verloren. Ietzt empsangt sie nur noch Deposita, die von Handelsgeschaften herruhren. Uberdies fuhrt sie eine gewisse llufsicht uber die Handlungsfirmen ; jedes Hans hat bei ihr anzuzeigen, wer in seinen Geschasten Verbindlich- Keiten sur dasselbe ubernehmen Konne ; Handelsgenossen ubergeben ihr die Vollmachten, durch welche sie einander wechselweise bevollmachtigen. Die Gebuhren, welche ehe- mals sur das lib- und Zuschreiben in den Buchern der Bank bezahlt wurden, mussen auch jetzt noch entrichtet werden, nachdem die vormalige Behandlung der Geschafte autzer Ubung gekommen ist. Diese Gebuhren, welche 720 sl. von Hundert betragen, sind zur Bestreitung der Aosten des Handelsgerichtes und des Marktgewolbes bestimmt. Die Kausleute sind verbunden, der Bank alle 6 Monate ein Verzeichnis ihrer Wechselzahlungen vorzu- legen ; hiernach werden die Gebuhren berechnet und erhoben. Unter der llufsicht der Marktvorsteher besorgt ein Bankier und ein Buchhalter das Geschaft der Bank, hieher gehoren noch 12 lldjunkten an der Bank, gewohnlich Markt- adjunkten genannt, welche abwechselnd der Geschastssuhrung anwohnen; sie wurden bisher von den Utarktsvorstehern aus der Klasse der Grotzhandler erwahlt. Drei wurden vorgeschlagen, von denen der Magistrat einen zu ernennen hatte. Der Bankier wurde von den Vorstehern und lldjunkten gemeinschastlich vorgeschlagen; den Buchhalter ernannten die Vorsteher allein. lluch die beschrankte Be- stimmung, welche der Bank geblieben ist, Kann nicht als unnutz betrachtet werden ; sie ist wenigstens ein Vereinigungs- punkt und zwar der einzige aller handlungshauser. Das Botenamt sei die Vermittlerstelle sur Waren- sendungen, welche sur die Fuhrleute zu gering, fur die Posten zu grotz sind. Das 3 ollamt, dem die Lrhebung der Solle und tvaggefalle obliegt, solle abgeschasft und sein Mirkungs- Kreis den verordneten Vorstehern zugewiesen werden; es wurden dadurch viele Mitzbrauche beseitigt werden. Die im Iahre 1802 von der Kaiserlichen Subdelegations- Kommission eingesuhrte neue 3oll= und lvagordnung bedurse einer griindlichen Devision. Die Guterbestatter seien von allem handel aus- zuschlietzen, damit sie nicht die Kenntnis von Geschasten Einzelner zum Schaden der Handelsleute ausnutzten. Die Mitzbrauche bei den verschiedenen Zchauen, namentlich bei der Gewurzschau, musse die Polizei beheben, wie sie auch die llufsicht uber den Hausierhandel bereits ausube. Die wichtigste Veranstaltung der Regierung zur Hebung des handels aber sei seine moglichst geringe Linschrankung im Verkehr mit dem In- und lluslande. „Wenn politische oder staatswirtschaftliche Rucksichten bald hier, bald dort die llusfuhr oder Ginfuhr Hemmen, so Kommt notwendig in den Handel Unsicherheit, Unordnung, Stockung. Glucklicherweise ist der bayerische Staat in einer Lage, wo er der Kunstlichen 3wangsanstalten anderer Staaten nicht bedarf. Um so vertrauensvoller darf man hoffen, datz seine erhabene Regierung unter die 3wecke, denen sie vorzugliche Rucksicht widmet, die Freiheit des handels aufnehmen werde, welche, wenn sie selbst 3weck ist, nicht so leicht anderen Bestrebungen aufgeopfert wird." B. Sur Befriedigung ihrer Bedurfnisse richtet die Staatsverwaltung wie an andere llrten des Lrwerbes auch an die Vertreter des handels llnforderungen; sie dursen durch ihre hohe nicht zur lahmenden Fessel werden. Die unmittelbare Besteuerung des handels war unter dem reichsstadtischen Regiment nicht allzu beschwerlich. Dagegen druckte sehr die hohe Vermogenssteuer; ihre Beseitigung halten die Vorsteher sur ein unumgangliches Lrsordernis, datz der handel wieder emporkomme. llls Ideal einer Steuer fur den handelsmann gilt den Vor- stehern nicht diejenige, welche mit dem Vermogen wachst, sondern diejenige, welche die Konsumtion, nicht die Produktion trifft. „Kann es nicht ganz erreicht werden, so ist es wenigstens der Matzstab grotzerer oder geringerer Sweckmatzigkeit. IDenn nur derjenige Teil des Einkommens besteuert wird, welcher zum Verbrauch bestimmt ist, der Hervorbringende und auf das Heroorbringen zuruckgelegte Teil desselben aber unbeschwert bleibt, so ist die allmahliche Vermehrung des Reichtums, folglich auch die des Lrtrages der Ruflagen, am sichersten zu Hoffen." Der Manufakturhandel Kann nach der Rnsicht der Vorsteher uberhaupt Keine neue Ruflage mehr ertragen, ohne nicht noch tiefer zu sinken. Die auswartige Konkurrenz wurde noch mehr ermuntert und die Rachfrage des Ruslandes noch mehr beschrankt werden, wenn die Erzeugnisse des Rurnbergschen Gewerbfleitzes durch Rm- stande, die nicht zugleich das Rusland trafen, im Preise stiegen. Daher sei die zollsreie, oder doch mit nur sehr geringen Rbgaben beschwerte Linsuhr der Rohprodukte und die gleich begunstigte Russuhr der Manufakturen eine Wohltat, ohne welche der Manufakturhandel nicht gedeihen Kann. Der Swischenhandel Rurnbergs behauptet sich nur durch die matzige Bestimmung seines Gewinnes; diese ist aber nur denkbar bei matzigen Ruflagen. Sobald ein grotzerer Gewinn ersordert wurde, um hohere Ruflagen bezahlen zu Konnen, wurden die Zremden, welche diesen Swischenhandel bisher betrieben, es vorteilhafter finden, ihre Bestellungen an der QueUe selbst zu machen und der Swischenhandel wurde nach und nach der Stabt ganz entzogen. Rnders verhalte es sich mit dem auswartigen Konsumtionshandel. Dieser Konne betrachtlichen Ruslagen unterworfen werden. Dadurch wurden die Rbgaben nicht nur auf dasjenige Linkommen fallen, welches znm Ver- brauch bestimmt ist, sondern was noch mehr ist, blotz aus den llberslutz dieses Linkommens oder aus denjenigen Teil des Linkommens, der nicht zur Befriedigung unumgang- licher Bedurfnisse, sondern fur die Bequemlichkeit und Rn- nehmlichkeit des Lebens angewendet werde. Ruf diese