Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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nr. 33
Bayerifche 3ubildums»kandes-Huskellung 1906
Seife 765
Derkoftigung oftmals Klage erhoden. »IDann am Wasser Kraut
und Kueden steyen, laufen sie in die fleker, reissen gross Urm
øoll Bueben aus, tragen sie zu den Schiffen und perkodjen
sie da.« Brennmaterial Ileserten iynen 3åune um Iviesen,
ficker und Sarten, in denen sie sich auch billiges Vbst Holten,
die Holzstotze und Kohlenhaufen. Besonbers in den rauhen
Herbstnachten machten sie in dieser Beziehung infoige Unter-
Haltung eines Cagerfeuers o ft groven Schaben. In spaterer
3elt bekamen jedoch die Schisfer zum Hbkochen fur jede Fahrt
eine haibe Klafter Brennholz vom k. Salzamte, so dass Ver-
fehlungen dieser Urt wohl kaum mehr porkamen.
Hud; sonst wurbe den »Schefflenten« nichts Sutes nach-
geruhmt. Sie sind stets bezecht und ungestum, fahren UN«
achtsam an Falle, Wånbe, Mauern und Brucken und zerstossen
sie, lassen Stege und Fallbretter daponschwimmen und lachen,
roenn sie Schaden zufugen ; leisten aber keinen Srsah.« Vie
Hammermeifter beklagen sich oster uber die Schisfer, well sie
keine Kucksicht aus die Hrbeit in den ijammern nahmen und
ohne den »hutkapser« (huttenmeister) gesragt zu haben, die
Falle ausrissen, so bah Kohlen und Fisen perbarben, wahrenb
sie boch bem Herkommen gemass warten multen, roenn eben
geschmiebet wurbe. Vieses tvarten machte aber bie Schisfer
ungehalten ; sie schalten, fluchten, munschten tibles, bah es
»eine grohe sint Vnb schanbt.«
Hurnberg vor 100 Jabren.
Von Kreisarchipar Dr. 6. Schrotter, Hurnberg.
V. Der
S^sKie verordneten Vorsteher des Nurnbergschen Handels-
ILplatzes haben im Dezember 1806 dem Kgl.
Layerischen GenerallandeskommissuriatsurFrunken
in Nnsbach, welchem die fruhere Reichsstadt
untergeordnet worden war, ihre Gedanken uber den 3u-
stand und die Matznahmen zur Erhaltung und Grweiterung
des Nurnbergschen handels vorgelegt. Sie versicherten,
datz sie, durchdrungen von der Ivurde des Gegenstandes,
nicht ihren Privatvorteil, sondern ausschlietzlich das ossent-
liche Interesse im fluge hatten, um das zweckmatzigste
Verhaltnis zwischen Gewerbe und handel, um die frucht-
barste Lntwicklung aller Krafte herbeizusuhren.
Wie die Gewerbe, so lagen auch alle Handelszweige
darnieder. Das Wechselgeschast war von Nurnberg
weg nach flugsburg und Frankfurt a. Nt. gezogen. Der
handel mit den Produkten teils einheimischer, teils fremder
Manufakturen und Fabriken befand sich in steler flbnahme.
Der betrachtlichere Zwischenhandel und der Speditions-
handel Hatten sich noch aus gewisser hohe erhalten, weil
die treffliche Lage der Stadt sie begunstigte, wenn ihnen
auch eine weitgehende Konkurrenz in- und auslandischer
Handelsleute einen grotzen Teil der handelsgeschaste entzog.
Jmmerhin bestanden in Nurnberg noch 279 Handlungs-
Hauser, die aber vielsach sich Kaum mehr uber Wasser
Halten Konnten.
Drei Momente, so urtellen die verordneten Vorsteher
Karl Gottfried Kietzling, Johann Jakob Keichel, Paul
Wolfgang Merkel und Georg Wolfgang Boerner, sind
geeignet, den handel Nurnbergs wieder aus die alte hohe
zu bringen; sie haben durch ihre bisherige Vernachlassigung,
abgesehen von den durch die politischen Verhaltnisse ver-
schuldeten Schaden, den stetigen Ruckgang des Handels
bedingt. Als solche bezeichnen die vier Sachverstandigen :
Handel.
Anstalten der Regierung fur die Freiheit,
Sicherheit, Bequemlichkeit und das flnsehen des
Handels, Beschrankung der Forderungen der
Staatsv erwaltung, vorteilhaste Ver trage mit
auswartigen Staaten.
A. In erster Linie gilt es, die entgegenstehenden
und einschrankenden hindernisse des handels aus dem
Wege zu raumen, was namentlich eine wohlgeordnete
und rafche Rechtspflege vermag. (Es mussen darum
die alten, diesem 3wecke dienenden Jnstitute zeitgematz
umgestaltet werden. Das Marktsgewolbe mutz in
Streitigkeiten, welche zwischen Kaufleuten, Fuhrleuten und
anderen Personen entstehen, bei mundlicher Verhandlung
und in summarischem Verfahren entscheiden Konnen. Das
handelsgericht mutz gleichfalls in summarischem Ver-
sahren sormliche Prozesse fuhren' zu seiner Kompetenz
gehoren alle Streitsachen, die aus Handlungsgeschasten,
Warentransporten, Frachtirrungen, Kaufmannischen Wechseln
usw. entstehen ; durch rasche Behandlung mutz es von den
auswartigen, gewohnlichen Gerichten sich vorteilhaft unter-
scheiden | es soll besetzt werden mit den Vorstehern des
handelsplatzes unter 3uziehung von Rechtsgelehrten,
wahrend die Streitigkeiten vor dem Marktsgewolbe aus-
schlietzlich der Entscheidung der Vorsteher vorbehalten sind.
Den Vorstehern Kommt autzerdem ein entscheidendes Votum
zu bei Burgerrechtserwerbungen, bei der (Erteilung des
Stadtschutzes und in der Zrage der flnsassigmachung von
neuen Handlungen.
lindere Jnstitute, welche der Forderung des Handels
dienen, sind eine handelsbank, das Boten- und
Zollamt, die Guterbest atterei, die S chau und
freier handelsverkehr mit In- und flusland.
Die im 17. Jahrhundert zu Nurnberg errichtete Bank