ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Side af 1124 Forrige Næste
Seife 58 Boyerifche 3ubilflums= handes=flus[fellung 1906 Nr. 3 3ehntel waren Grundholden einer Gutsherrschaft und Hatten an ihren Gutern, die sie meistens als 3eit= oder Lrb- pachter bebauten, nur das Nutzungsrecht. Line Lage, die alles wirtschastliche Gedeihen hinderte, Keinen Sum sur Verbesserung des Hnbaus, stir volle Rusnutznng des Bodens auskommen lietz. Lrst das 3ahr 1848 brachte die mahre Bauernbesreiung mit der Nushebung der Grunbherrlichkeit und der Frohnben und der Rblosung der 3ehnten. mit der Grundherrlichkeit fielen auch die Hefte der niederen Gerichtsbarkeit und der Verwaltung der Grundherren in ihren hofmarken — solcher adeliger Guter mit Stanbschafts- recht gab es 945 — und damit gewann der Staat erst seine volle macht uber das ganze Land zuruck. Lin starker demokratischer 3ug geht durch das letzte 3ahr- hundert. mit der Hushebung der Leibeigenschast Hat 1808 die Lmanzipation des niederen Stanbes begonnen. 3n der ersten halfte des Iahrhunderts die Bauern, in der zweiten uberwiegend die Hanbroerker und Fabrikarbeiter beruhrend, hat sie sich in Ltappen durch das ganze 3ahr- hundert sortgesetzt, Hat uns uber die Lrleichterung der Verehelichung und Rnsassigmachung und uber die Geroerbe- sreiheit bis zum allgemeinen direkten Ivahlrecht, zur roohl- tatigen Sozialgesetzgebung des deutschen Heichs und in Bayern zur 3wangstilgung der Bodenzinse aus Staats= mitteln (1899) gefuhrt. 1903 wurden allein an 3nvaliben- und Hltersrenten in Bayern mehr als 6 millionen mark ausbezahlt, sur die Landwirtschast aber bedeutete die Tilgang der Bodenzinse ein Geschenk des Staates in der Hbhe von 175—182 millionen mark. Vor Hundert 3ahren Konnte es vorkommen, bah der ouf Freistift sitzende Bauer von Hans und hof abziehen muhte, nur weil es seinem Guts- Herrn so gefiel. Heute sehen roir den bildungs- und besitz- losen Rrbeiter als gleichberechtigt neben dem Staatsminijter seinen Ivahlzettel in die Urne legen. 3u erortern, ob roir uns damit nicht aus eine abschussige Bahn begeben haben, gehort nicht hierher. IDir mussen mit der Tat- sache rechnen, dah alle grohen politischen Parteien im allgemeinen ivahlrecht einen Fortschritt erblicken oder roenigstens zu erblicken vorgeben und dah, roer dazu den Kopf schuttelt, als reaktianarer Sonberling gilt. Bayern roar in seine neue Lpoche eingetreten mit Landstanden verschiedener Provinzen, die Keine Reprasen- tation des Valkes, sondern nur der privilegierten Stande bildeten und nur mehr in Russchussen fortlebten. Die Konstitution von 1808 hatte diese mittelalterlichen Trummer Hinroeggeraumt, ohne einen Lrsatz dafur aufzustellen. Lrst nad)Illontgelas' Sturz, aber am fruhesten unter allen deutschen Staaten, erhielt Bayern (1818) seine Reprasen- tativverfassung, die den Regierten einen Rnteil an der Regierung geroahrte. Kronprinz Ludwig hatte das Iverk und seinen Rusbau in freiheitlichem Sinne gefbrbert, der Freiherr v. Stein begruhte es als „einen entscheidenden Fortschritt". Hier hatte einmal der Suben, roo die Flusse eilen, aber die menschen sich 3eit lassen, den Norden uberholt. mont- gelas a. D., dem der Kbnig den Lntrourf der Verfassung zeigte, roar gegen ihre Linfuhrung, die nur Konfusion stiften roerde. Lr meinte, das Iverk sollte durch Provinzial- versammlungen vorbereitet und durch diese zuerst einige politische Bildung, die er im Valke ganzlich vermihte, vor- bereitet roerden. 3n der Tat muhte das Valk erst durch die Teilnahme an der politischen Rrbeit allmahlich die Fahigkeit zu erspriehlicher Teilnahme erroerben, und roer die Verhandlungen der ersten Landtage verfalgt, roird ofter geneigt sein, montgelas' bissigem Urteil zuzustimmen, dah man hier viel sprach, ohne etroas zu sagen. Iver mochte aber die segensreichen Fruchte der parlamentarischen Lin- richtungen verkennen, die vielen roohltatigen Gesetze, die roir ihnen verdanken, ihre palitisch erzieherische macht und die unentbehrliche Schranke, die sie gegen Ivillkur bilden! 3m Rnfang Kam dazu, dah die gemeinsame Rrbeit im Landtage die vier Stamme sich naher brachte, Gegensatze versohnte, die Rnhanglichkeit an den jungen Staat roeckte oder Kraftigte. Ruch hier hat erst die denkrourdige Land- tagssession vom Fruhling 1848 der Reform das Siegel der Vollendung aufgedruckt: das neue Ivahlgesetz fur die zroeite Kammer vom 4. 3uni 1848 vereinfachte den Ivahlmodus und befeitigte die ftandische Gliederung der Rbgeordneten, roelche der Verfassung von 1818 noch einen unheimlichen 3ug der Verwandtschaft mit den alten Landstanden auf- gepragt hatte, mit dem Recht auf Gesetzesantrage rourde den Kammern zugleich eine namhafte Lrroeiterung ihrer Kompe- tenz geroahrt. Ruf staatsrechtlichem Gebiete brachte diese denkrourdige Session roeiter das Gesetz uber die minister- verantroortlichkeit, auf dem der 3ustiz die heihbegehrten Schrourgerichte. Line notroendige Lrganzung der Landstande bildeten die Kreisvertretungen, die Landrate, die nach langen Verhandlungen 1827 eingefuhrt rourden. Den Gemeinden roard durch das Gemeindeedikt vom 17. mai 1818, das ihnen die Verroaltung der ihr Ivohl zunachst beruhrenden Rnge- legenheiten uberlieh, neues Leben eingefloht. Rod )ent- schiedener haben die Gemeindeordnungen von 1869 fur die Landesteile rechts des Rheins und die Pfalz den Grundfatz der Selbstverwaltung und Rutonomie der Gemeinden unter mahvoller Staatsaufsicht zur Geltung gebracht. mit dem Gefuhl groherer Verantwortlichkeit und freieren Selbstbestim- mung ist, wie v. Kahr sagt, ein frischerer 3ug in das ge- meindliche Leben gekommen. Uberhaupt ist mit dem Staate der Staatsburger ein anderer geroorben. Unter bem alles bevormunbenben unb freiheitshemmenben Staate bes 18. 3ahrhunberts errouchs ein engherziges Spiehburgertum, erwuchsen freilich auch bie glanzenben helben bes Geistes unb ber Tat, roelche bas Blutenalter unserer Literatur unb ben unvergleichlichen Rufschroung ber Befreiungskriege herbeifuhrten. Fehlt es uns heute, nachbem Bismarck bahingegangen, an mannern, bie biesen ebenburtig rodren, so hat bafur ber Durch- schnitt ber menschen an Iveitblick, 3nitiative, (Energie unb Ruhrigkeit geroonnen. Unb erst bas 19. 3ahrhunbert ist sich ber 3aubermacht voll berouht geroorben, bie in ber Vereinigung ber Krafte liegt, unb hat aus ber Rusnutznng bes Vereinsrechtes auf ben verschiebensten Gebieten Fruchte erzielt, roelche bie Ivirkungen bes im ausgehenben mittel- alter lebenbigen Linungstriebes, bie Stabte- unb Rbels- bunbnisse, bie 3unfte unb Bruberschaften noch uber-