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Abschnitt IV
Abb. 73. Parkeingang. Oroß-Kühnau bei Dessau.
halten, immer nach Maßgabe des Verkehrs und weniger in Rücksicht auf die Proportionalität der Flächen.
Durch öffentliche Anlagen führende Verkehrsstraßen werden 8 bis 10 m und mehr Breite haben müssen, mindestens aber 7 m. Die begleitenden Gehwege erhalten durchschnittlich die Hälfte dieser Breiten. Den um die Gebäude herumführenden Wegen kann man, wenn nicht besondere Gründe anders bestimmen, y3 der Fassadenhöhe zur Breite geben. Der Hauptfront entlang laufende gerade Wege von größerer Breite machen sich immer gut.
Wo Sitzbänke, Brunnen, Wetterhäuschen und ähnliche Dinge dem Verkehr auf den Wegen öffentlicher Gärten hinderlich sein könnten, erhalten die Wege Ausbuchtungen in den Rasen behufs der Aufstellung jener Gegenstände. Wo man den Beginn und das Ende von Hauptwegen durch hübsche Tore, Figurengruppen, Kandelaber usw. besonders betonen und hervorheben kann, wird man bei richtiger Anordnung stets auf eine gute Wirkung rechnen können (Abb. 73, 68 und 91).
2. Herstellung der Fahr-, Fuß- und Reitwege.
Die Wege sind ein wichtiger Bestandteil des Gartens. Sie können den Besuch desselben angenehm machen oder entleiden; sie können das Gartenbild verschönern oder verderben. Deshalb ist der Herstellung der Wege die größte Sorgfalt zuzuwenden und es heißt am unrechten Orte sparen, wenn sie billig und schlecht ausgeführt werden. Ein zu Beginn richtig hergestellter Weg bleibt lange gut, erfordert wenig Unterhaltung und bringt die ursprüngliche Mehrausgabe reichlich ein, ganz abgesehen von Verdruß oder Vergnügen.
An einen guten Gartenweg kann man folgende Anforderungen stellen: