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Abschnitt IV
solchen Fällen oder bevor sie eintreten, tut man gut, die Baumscheibe mit einem Wurzelschutzgitter zu belegen. Derartige Gitter verschiedener Ausführung und Größe im Material des Gußeisens oder des Schmiedeeisens sind ebenfalls im Handel. (Lattenroste sind auch verwendbar, haben aber geringe Dauer.) Unabhängig davon stellen unsere Abb. 88 und 89 zwei Wurzelschutzgitter dar. Da die betreffenden Gitter nur an vielbegangenen Stellen nötig zu sein pflegen, so ist, um einem etwaigen Ausrutschen vorzubeugen, das Beispiel der Abb. 88 aus gewalztem Rillenleisteneisen hergestellt. DieStäbe sind mit dem Rahmen aus ungleichschenkligen Winkeleisen vernietet. Das Gitter besteht aus zwei Hälften, die nach dem Auflegen durch Splinte verbunden werden. Alles übrige dürfte die Abbildung erklären. Die Guß-eisenwurzelschutz-gitter bestehen gewöhnlich aus zwei Hälften oder aus vier Quadranten, die ohne weitere Befestigung der Baumscheibe aufgelegt werden und bei derStarrheit dieses Materials auch so liegen bleiben, ohne sich zu werfen.
Das Wurzelschutzgitter kann auch in einem anderen Fall
. nötig werden, näm-
lich dann, wenn eine mit Bäumen bepflanzte Straße nachträglich höher gelegt wird. Ist die Höherlegung nur unbedeutend, so bleibt die Baumscheibe wie vordem liegen und ihr Rand erhöht sich entsprechend. Eine Erdauffüllung um wenige Zentimeter schadet dem erwachsenen Baum ebenfalls nicht, wogegen derselbe abstirbt, wenn der Stamm auf größere Höhe in die Erde eingegraben wird. Deshalb muß, wenn die Straßenerhöhung erheblich ist, die Baumscheibe