CM
Abschnitt V
rechts. Will man beispielsweise für fache Böschung für irgendein L des Grundrisses (im größten Gefall) das zugehörige H für das Profil ermitteln, so wird es gefunden, wie die Abbildung es angibt.
5. Terrassen und Stützmauern.
Wenn ein Gelände stufenartig ansteigt, so daß steile Teile mit flachen wechseln, so heißt es terrassenförmig. Die Natur schafft gelegentlich Terrassen, die mehr oder weniger unregelmäßig geformt sind. Diese natürlichen Vorbilder werden in etwas strengerer Form in den Gärten nachgeahmt. Die Gartenterrasse hat im regelmäßigen Gartenstil eine große Rolle gespielt (Steilterrassen des italienischen, Flachterrassen des französischen Stils). Im landschaftlichen Stil ist sie weniger am Platze, nur ausnahmsweise und hauptsächlich als vermittelnder Übergang vom architektonischen Bauwerk zum tiefer gelegenen Garten oder Park.
Die Terrasse gleicht einer Riesentreppe von wenigen Stufen oder auch nur einer Stufe. Entweder sind die Steilflächen wie beim Treppentritt senkrecht oder nahezu senkrecht; dann müssen sie gemauert werden (Stützmauern); oder sie sind Rasenböschungen mit P/2- bis 2 fachem Böschungswinkel. Dieser Winkel ergibt sich einerseits aus der natürlichen Böschung des Materials, andern-teils aus dem Steigungsverhältnis der der Böschung auf- oder einzulegenden Steintreppen (Abb. 101). Der flache Teil der Terrasse kann horizontal sein oder flach geneigt, wobei es sich empfiehlt, mit der Neigung den Winkel von 5° nicht zu übersteigen (12 fache Böschung).
Wird die Steilfläche gemauert, so kann sie senkrecht sein, erhält aber besser einen Neigungswinkel zur Horizontalen von ca. 83°. Die Schräglinie dieser
Abb. 103. Große Stützmauer der Esplanade in Metz.