Die Reklame Ihre Kunst Und Wissenschaft
Forfatter: Paul Ruben
År: 1914
Forlag: Hermann Paetel Verlag G.M.B.H.
Sted: Berlin
Udgave: 4
Sider: 359
UDK: 659.1
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die Streckenreklame empfohlenen Produkte in erfter Linie ihrer Beachtung
gewiB. So vermag die Streckenreklame trotz ihrer örtlichen Gebundenheit
auch das Abfatzgebiet deutl&erWaren im Auslande zu erweitern.
Zu dem Interefle des Fabrikanten tritt das Interefle des Handels, fur den
koftenlos hier die groBzugigfte Reklame getrieben wird. Auch dem Publikum
kommt fie zugute, denn fie macht fie mit den Erzeugniflen der becleu-
tendften deutfdien Firmen — nur foldie find in der Lage, die recht koftfpielige
Streckenreklame zu betreiben — bekannt.1) Es kann als Regel gelten, daf)
die Höhe des Propagandabudjets einer Firma einen RucktHiluB auf ihre
Leiftungsfähigkeit zuläBt.
Nachdem das Gewerbe erft einmal erkannt hatte, welch gunftigesWerk-
zeug fidi ihm in der Streckenreklame bietet, wurden bedauerlicherweife
im erften Uberfchwang der Gefuhle landlHiaftlich reizvolle Gegenden und
bedeutendeDenkmäler derBaukunft von ihr nichtverfchont. In einem förm-
lidien Plakattaumel wurden landfchaftliche und ardiitektonifche Sdhönheiten
als Relief einer aufdringlichen und häBlidien Reklame miBbraucht
Die Reaktion blieb nidit aus. Die Heimatfchutzbewegung fand in der
öfFentlidien Meinung, die fidi mit vollem Redit fiber derartige Ver fil ndi-
gungen an hoben idealen Giitern empörte, einen kräftigen Refonanzboden.
Allgemein verbreitete fich die Auffaflung, dafi es notwendig wäre, auch
zum Schutze rein äfthetil&er Intereflen in den Rechtskreis der Privaten be~
läiränkend einzugreifen.
Zwar beftanden in verHiiedenen deutfchen Staaten l&on vor 1900An-
fätze eines Sdiutzes gegen die Auswudife der Reklame, dodi erwiefen diefe
fidi als unzulänglich. Es wurde daher notwendig, befondere Gefetze zu
Ichaffen, die juriftifches Neuland darftellen.
Fur ein Vorgehen imWege der Reichsgefetzgebung fehfre es an emer ver-
faflungsmäBigen Grundlage. Es blieb alfo nur ubrig, denWeg der Landes-
gefetzgebung zu gehen, auf welche die Artikel 109 und 111 des Aus-
fuhrungsgefetzes zum BGB. hinwiefen.
Nachftehend fei eine Tabelle der einl&lägigen gefetzlichen Beftimmungen
der einzelnen deutlchen Bundesftaaten gegeben:
*> Allein ein einzelner von einer bekannten Zigarettenfabrik einem Berliner Plakat= und Reklame«
inftitut erteilter Auftrag zur Stredcenreklame bezifferte Cdi auf uber eine Drittel Million Mark.