Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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und Wolfram wechselnder Zusammensetzung (Platinid, Tital-
draht). Dieselben bieten jedoch keine Gewähr für absolute
Dichtigkeit, da sie sieh nicht fest genug an das Glas an-
schmiegen und zur Bildung von kleinen Luftbläschen an
der E'nsehmelzstelle Veranlassung geben. Dasselbe gilt von
Chromeisendrähten. Bei Verwendung derartiger Drähte ge-
braucht man die Vorsichtsmaßregel, den Lampenfuß von
außen mit schwer schmelzbaren Kitten abzudichten.
Sehr gute Resultate hat die A. E. G. mit Kupferdrähten
und Legierungen aus Kupfer und Kobalt erzielt1). Das
Kupferoxyd löst sich nämlich im Glase, so daß es keinen
störenden Enfluß ausübt. Da Kupfer und Kobalt einen
größeren Ausdehnungskoeffizienten haben als Glas, so müssen
die Drähte eine Seele aus Metallen mit niedrigeren Ausdeh-
nungskoeffizienten erhalten, aus Wolfram oder Molybdän
oder einer Legierung aus 54% Eisen und 46% Nickel. Bei
einer Wolframseele von 0,5 mm Durchmesser soll die Wand-
stärke der Kupferhülse 0,07 mm betragen. Das Aufziehen
des Mantels und die luftdichte Verlötung machen die Her-
stellung derartiger Drähte hingegen sehr umständlich und
teuer, da eine große Genauigkeit in der Abmessung der Durch-
messer von Kern und Mantel erforderlich ist.
Sehr viel vorteilhafter gestaltet sich daher die Ver-
wendung einfacher Legierungen. Die A. E. G. hat gefunden,
daß Legierungen aus Eisen, Kobalt, Molybdän und Wolfram
oder eine geeignete Auswahl aus diesen hervorragende Ein-
schmelzdrähte ergeben2). Für Bleiglas haben sich ganz be-
sonders folgende Zusammensetzungen bewährt: 80% Elsen,
10% Kobalt, 10% Molybdän oder 75% Eisen, 10% Kobalt
und 15% Wolfram. Die Resultate sind von kleinen Ände-
rungen nahezu unabhängig. Geringe Zusätze von Silber oder
Kupfer erhöhen die Duktilität. Ferner hat die Firma ge-
funden3), daß Drähte aus Nickeleisen und Chromeisen bei
!) D. R. P. 278 655 vom 6. Juni 1913 und D. R. P. 271 012 vom
10. Juni 1913.
2) D. R. P. 301 100 vom 11. Februar 1916.
3) 1). R. P. 301 846 vom 31. März 1916.