Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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eine natürliche Grenze, da bei Überschreiten dieser Tem-
peratur der äußere Luftdruck, der während des Entlüftens
durch den Innendruck nicht mehr kompensiert wird, die Glas-
glocken eindrückt. Sorgt man aber dafür, daß während
des Entlüftens innerhalb und außerhalb der Glocken stets
gleicher Luftdruck herrscht, indem man den Behälter, in
welchem die Lampen untergebracht sind, ebenfalls mit ent-
lüftet, so kann die Temperatur bei den gebräuchlichen Glas-
sorten noch um 100 bis 140° gesteigert werden.
Solche Glühlampen, deren Glaswand sich während des
Gebrauchs hocli erhitzt, also Lampen mit kleinen Glocken,
wie die Spiraldrahtlampen und ganz besonders gasgefüllte
Lampen, ist die Anwendung besonders hoher Temperaturen
während des Entlüftens ratsam. Es hat sich nämlich heraus-
gestellt, daß nicht nur die Glaswandung Gase absorbiert,
sondern daß auch das Innere des Glases selbst besonders bei
erhöhter Temperatur geringe Mengen Wasserdampf abgibt.
Es empfiehlt sich die Verwendung hochschmelzender Gläser,
wie das unter dem Namen „Glas mit geringer Ausdehnung“
bekannte Natrium - Magnesium - Boro - Silikatglas. Glocken
aus diesem Glas können in den Vakuumöfen auf 550 bis
600° C erhitzt werden.
Einen solchen Ofen hat die A. E. G. konstruiert1). Der-
selbe wird elektrisch geheizt und besteht aus einer Glocke,
welche auf eine Grundplatte luftdicht aufgesetzt wird. Durch
die Grundplatte führen eine Vakuumleitung, an welche die
Lampen angeschlossen werden und ein besonderes Ent-
lüftungsrohr für den Behälter. Bevor man den Ofen nach
vollzogener Entlüftung öffnet, muß die Temperatur wieder
so weit gesunken sein, daß die Lampenglocken dem Atmo-
sphärendruck standzullalten vermögen. Die Lampen werden
dann wie bisher abgeschmolzen.
Eine wesentliche Vereinfachung bedeutet ein Verfahren2)
der Auergese11schaftin Berlin, nach welchem der
1) D. R. P. 253 237 vom 22. Oktober 1911.
2) D.R.P. 306634 vom 28. September 1915 und 339362 vom 19. Alai 1918,