ForsideBøgerDie Herstellung Der Elektrischen Glühlampen

Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen

Forfatter: C. Hevers

År: 1923

Forlag: Oskar Leiner

Sted: Leipzig

Sider: 216

UDK: 621.326 Hev

Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen

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Side af 232 Forrige Næste
183 eine natürliche Grenze, da bei Überschreiten dieser Tem- peratur der äußere Luftdruck, der während des Entlüftens durch den Innendruck nicht mehr kompensiert wird, die Glas- glocken eindrückt. Sorgt man aber dafür, daß während des Entlüftens innerhalb und außerhalb der Glocken stets gleicher Luftdruck herrscht, indem man den Behälter, in welchem die Lampen untergebracht sind, ebenfalls mit ent- lüftet, so kann die Temperatur bei den gebräuchlichen Glas- sorten noch um 100 bis 140° gesteigert werden. Solche Glühlampen, deren Glaswand sich während des Gebrauchs hocli erhitzt, also Lampen mit kleinen Glocken, wie die Spiraldrahtlampen und ganz besonders gasgefüllte Lampen, ist die Anwendung besonders hoher Temperaturen während des Entlüftens ratsam. Es hat sich nämlich heraus- gestellt, daß nicht nur die Glaswandung Gase absorbiert, sondern daß auch das Innere des Glases selbst besonders bei erhöhter Temperatur geringe Mengen Wasserdampf abgibt. Es empfiehlt sich die Verwendung hochschmelzender Gläser, wie das unter dem Namen „Glas mit geringer Ausdehnung“ bekannte Natrium - Magnesium - Boro - Silikatglas. Glocken aus diesem Glas können in den Vakuumöfen auf 550 bis 600° C erhitzt werden. Einen solchen Ofen hat die A. E. G. konstruiert1). Der- selbe wird elektrisch geheizt und besteht aus einer Glocke, welche auf eine Grundplatte luftdicht aufgesetzt wird. Durch die Grundplatte führen eine Vakuumleitung, an welche die Lampen angeschlossen werden und ein besonderes Ent- lüftungsrohr für den Behälter. Bevor man den Ofen nach vollzogener Entlüftung öffnet, muß die Temperatur wieder so weit gesunken sein, daß die Lampenglocken dem Atmo- sphärendruck standzullalten vermögen. Die Lampen werden dann wie bisher abgeschmolzen. Eine wesentliche Vereinfachung bedeutet ein Verfahren2) der Auergese11schaftin Berlin, nach welchem der 1) D. R. P. 253 237 vom 22. Oktober 1911. 2) D.R.P. 306634 vom 28. September 1915 und 339362 vom 19. Alai 1918,